Geldstrafe wegen Prügelei auf dem Fußballplatz

5.12.2017, 05:58 Uhr
Vor dem Schwabacher Amtsgericht wurde eine Prügelei am Fußballplatz verhandelt.

© Thomas Correll Vor dem Schwabacher Amtsgericht wurde eine Prügelei am Fußballplatz verhandelt.

Die Stimmung auf dem Spielfeld im November 2016 war eigentlich so, wie die Stimmung auf einem Spielfeld ist, wenn 14- bis 16-jährige Mädchen Fußball spielen. 1:1 stand es zwischen der SG Abenberg und dem VfL Treuchtlingen. Was einen Betreuer der Gäste veranlasste, seine Schützlinge zu einem härteren Einsatz anzufeuern. Was wiederum den Vater einer Spielerin der Gastgeber dazu bewog, den halben Sportplatz zu umrunden und den Mann, sagen wir: zur Rede zu stellen.

Was genau passierte, welche Worte fielen und wer dann als erster wie auf den anderen eindrosch, lässt sich so ganz genau nicht mehr feststellen. Ein Handyvideo von dem Vorfall gibt es. Aber das musste Amtsrichterin Andrea Martin zunächst technisch aufarbeiten lassen, damit man überhaupt etwas erkennen kann. Und so ganz klar wurde es auch gestern nicht, als die Bilder vergrößert und in Zeitlupe abgespielt wurden. Nur soviel: Der Treuchtlinger Betreuer, der auf dem Spielfeld stand, sprang plötzlich über die Balustrade in den Zuschauerbereich, wo er dem aufgebrachten Vater, naja, halt kräftig eine einschenkte.

Aufgeplatzte Lippe

Der taumelte, wurde von der Tochter des Betreuers nochmal kräftig geschubst, fiel hin, rappelte sich auf und wurde, noch mehrere Meter rückwärts laufend, weiterhin geschlagen. Notwehr des Betreuers war das, sagt dessen Verteidiger. Zunächst hatte es sogar noch von Zeugen geheißen, mehrere Leute hätten den Geschädigten zurückhalten müssen, was das Video allerdings nicht bestätigt. Staatsanwalt und Nebenklage sehen den Vorfall ganz anders. Zumindest der zweite Schlag sei vorsätzliche Körperverletzung gewesen. Eine aufgeplatzte Lippe, zwei Wochen im Krankenhaus sowie Physiotherapie, weil beim Sturz nach dem Bodycheck ("Wie beim American Football!", so der Geschädigte) zehn Wirbel herausgesprungen waren, sprächen eine andere Sprache.

Nicht, dass Amtsrichterin Andrea Martin zuvor nicht alles versucht hatte, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Denn für sie ist klar, dass beide Parteien durch ihr aufgebrachtes Verhalten zum weiteren Verlauf beigetragen hatten, weshalb sie einen Täter-Opfer-Ausgleich vorgeschlagen hatte. Aber die Kontrahenten blieben stur, weshalb man sich gestern erneut vor Gericht wiedertraf. Auch die Anwälte der Beiden hatten scheinbar völlig verschiedene Versionen des Videos gesehen, folgte man deren Ausführungen. Was den Geschädigten zusätzlich zu seinen körperlichen Verletzungen besonders trifft, war, dass er sich anschließend im Internet vom gegnerischen Verein als "Hooligan" verunglimpft sah, was aber inzwischen gelöscht wurde.

Einsicht Fehlanzeige

Für den Betreuer hatte das Foul-Spiel bereits Konsequenzen; ein Sportgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und einem Anti-Aggressionstraining. Dieses Gruppentraining dauert im Normalfall wenigstens neun Stunden, doch bekam der Mann bereits nach "vier bis fünf Stunden" Einzelgespräch seine erfolgreiche Teilnahme bescheinigt.

150 Tagessätze à 90 Euro Geldstrafe - die Höhe bemisst sich nach dem Nettoeinkommen eines Angeklagten - forderten am Ende Staatsanwalt und Nebenklage, 90 Tagessätze zu je 35 Euro setzte Richterin Martin schließlich fest. "Das Erschreckende an dem Verfahren ist, dass ich nicht den Eindruck habe, einer der beiden würde sich künftig anders verhalten", seufzte sie abschließend in ihrer Urteilsbegründung.

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