Mann wegen übler Polizistenbeleidigung verurteilt

22.12.2017, 05:58 Uhr

Eine niedrige Reizschwelle, verbunden mit jeder Menge Alkohol: Es ist immer diese Verbindung, die Andrej W. (Namen geändert) binnen kurzem erneut vors Schwabacher Amtsgericht führte. Gerade erst war der 22-Jährige zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Eine heiße Juli-Nacht dieses Jahres, der Osteuropäer war erst vor zwei Stunden wegen Sachbeschädigung von der Polizei behandelt worden, weil er einen Motorroller umgetreten hatte. Schon wenige Stunden später, eben graute der Morgen, rief der Hausmeister des Adam-Kraft-Gymnasiums eine Streife, weil drei Betrunkene über das Schulgelände streunten und jemand Bierflaschen gegen die Fenster warf.

"1312"

Eine Streife traf später auf die mittlerweile auf fünf Teilnehmer angewachsene Gruppe, und weil eine sehr genaue Beschreibung des Flaschenwerfers vorlag, die auf Andrej W. passte, nahm sie sich ihn vor. Der jedoch hatte nichts besseres zu tun als die Beamten als "1312" (sprich: eins-drei-eins-zwei) zu beschimpfen – das steht in bestimmten Szenen für "all cops are bastards" nach der Position der Anfangsbuchstaben im Alphabet – und, seinen Freunden zufeixend, die Streife zu fragen ob denn "jetzt auch schon Schwule bei der Polizei arbeiten" würden.

Ganz schön vorlaut für jemanden, der erst drei Tage zuvor am Nürnberger Hauptbahnhof mit einem in der Öffentlichkeit verbotenen Butterfly-Messer aufgegriffen worden war. Nicht auszudenken, was bei dem Aggressionspotenzial und dem Alkoholkonsum mit dem Messer alles hätte passieren könnte, findet Amtsrichterin Martin.

Den Mittelfinger gezeigt

Anfang September fiel Andrej W. erneut auf, als er, wieder nachts, wieder sturzbetrunken, grundlos mit ausgestrecktem Mittelfinger gut 30 Meter auf eine Polizeistreife losging, die gerade eine Unfallstelle absicherte und auf den Abschleppdienst wartete. Man fesselte den Renitenten und verbrachte ihn zur Dienststelle, wo der herbeigerufene Arzt später eine Konzentration von 2,9 Promille Blutalkohol messen sollte.

Zu der Zeit hing beim Amtsgericht bereits ein Urteil mit fünf Monaten ohne Bewährung gegen W. an, verhängt für zahlreiche Jugendstrafen, etwa wegen Diebstahls, Vortäuschens einer Straftat, Hausfriedensbruch, massiver Sachbeschädigung. Und möglicherweise kommt auch noch ein Verfahren wegen Körperverletzung auf den jungen Mann zu.

Die Ausweisung droht

Staatsanwalt Andreas Künneke und Richterin Andrea Martin waren sich jedenfalls sowohl nach der Vorgeschichte als der Rückfallgeschwindigkeit über das Urteil einig. Unter Anrechnung des alten Urteils wird W. mit acht Monaten ohne Bewährung bestraft.

"Wie Rotz am Ärmel" habe er sich aufgeführt, so die Richterin in ihrer Begründung. "Polizisten machen auch nur ihre Arbeit und müssen sich nicht auf der Straße von Ihnen beleidigen lassen." Und fügte hinzu: "Sie müssen aufpassen, dass Sie nach der Strafe nicht abgeschoben werden". Denn sein Herkunftsland gehört nicht zur EU.