MdB Frieser diskutiert mit Schülern des AKG über Sterbehilfe

19.2.2015, 08:25 Uhr
MdB Frieser diskutiert mit Schülern des AKG über Sterbehilfe

© Foto: Ulrich

Bereits im November war im Bundestag eine vierstündige, sehr emotionale Orientierungsdebatte darüber geführt worden, wie der Gesetzgeber die Sterbehilfe künftig regeln wolle.

„Für einen ernsthaften Diskurs ist es wichtig, dass jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen ist und nicht nach Fraktionsdisziplin abstimmen muss“, betonte Frieser am AKG. „Dass dieses vermutlich anspruchsvollste Gesetzgebungsprojekt der laufenden Legislaturperiode vornehmlich von persönlichen Eindrücken und Erfahrungen geprägt ist, macht diese Debatte so kontrovers und schwierig.“

Etwa 90 Q11-Schüler der Kurse Ethik und Katholische Religionslehre hatten sich bereits im Vorfeld mit der anspruchsvollen Thematik grundlegend auseinandergesetzt. Wichtig ist die Unterscheidung wichtiger Begriffe: Passive Sterbehilfe bedeutet etwa das Aussetzen lebensverlängernder Behandlung durch den Verzicht auf künstliche Ernährung oder Beatmung. Palliativmedizin kann durch den Einsatz schmerzlindernder Medikamente den Todeseintritt beschleunigen. Direkte Sterbehilfe dagegen ist eine Beihilfe zur Selbsttötung.

Die Jugendlichen hatten zudem den Personenbegriff philosophisch erarbeitet: Hierbei geht es um die Frage, ob der Schutz der Menschenwürde jeden Menschen in jedem Zustand (auch ungeboren, unheilbar krank, bewusstlos) erreicht und unantastbar ist und auch nicht durch Mitleid aufgehoben werden darf. Oder ob die Möglichkeiten des wissenschaftlich-technologisch überlegenen Menschen hinsichtlich Stammzellenmedizin, Diagnostik und Genetik die Auswahl und Beendigung von Leben legitimieren.

Michael Frieser streifte die im vorigen Jahr vom Bundestag auf den Weg gebrachte „Zustimmungslösung“ beim Organspendeverfahren und informierte die Schüler über das Gesetzgebungsverfahren zum „assistierten Suizid“, wie die „aktive Sterbehilfe“ formal genannt wird.

Anschließend umriss er auch seine eigene Position: „In Deutschland richtet sich die eigene Gestaltung auch des letzten Lebensabschnitts nach dem Selbstbestimmungsrecht. Geltende Regelungen zur Straflosigkeit von Suizid wie auch der Beihilfe sollen daher grundsätzlich unberührt bleiben“, so Frieser. „Eine organisierte ärztliche Assistenz zum Suizid lehne ich aber ab, genauso wie gesetzliche Sonderregelungen für Ärzte oder andere Gruppen in diesem Bereich. Aus meiner Sicht ist ein Verbot von Sterbehilfevereinen und anderen organisierten Formen der Beihilfe zum Suizid im Strafgesetzbuch nötig.“ Es müsse verhindert werden, dass der Suizid und das Angebot der Unterstützung zu einer „normalen“ Option unter vielen werden und so schleichend eine Verschiebung gesellschaftlicher Werte und Normen stattfinde.

„Bei einem Verbot nur der geschäftsmäßigen Suizid-Beihilfe scheiden allerdings Angehörige von vornherein aus, und auch Ärzte geraten nicht in Gefahr der Strafverfolgung, wenn sie dies nicht zum regelmäßigen Gegenstand ihres Behandlungsangebots machen“, erklärte Frieser.

„Statt den Fokus auf die ärztliche Suizidassistenz zu verkürzen, muss eine menschliche Gesellschaft ihre Ressourcen mobilisieren, um in Zukunft noch mehr Hilfsangebote für Ältere und Schwächere zu organisieren“, so Frieser weiter. „Jeder Mensch hat das Recht, an einer helfenden Hand statt durch die Hand eines anderen zu sterben. Aus diesem Grund halte ich eine massive Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung für äußerst wichtig.“

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