Richterin fordert von 85-Jährigem Führerschein

14.3.2018, 06:00 Uhr

Bei der Verhandlung am Amtsgericht Schwabach ging es um einen Unfall im Oktober 2017. Gegen einen Strafbefehl (30 Tagessätze zu je 70 Euro) hatte der Rentner aus dem Landkreis Roth Einspruch eingelegt. Laut Staatsanwältin Sabrina Pätzold war Heiner S. mit seinem Pkw zum Semmel holen unterwegs und überfuhr an einer Stoppstelle die Haltelinie. Dadurch brachte er eine Mofafahrerin zu Fall, die sich Prellungen zuzog.

Der 85-Jährige hatte allerdings eine ganz andere Wahrnehmung. Er habe "auf meiner täglichen Route" gesehen, wie 20 Meter vor ihm eine Frau auf dem Boden gelegen habe, sagte er. Er sei dann langsam zum Ort des Geschehens gefahren, habe sein Fenster heruntergelassen und gefragt, ob er helfen könne. Da dies nicht nötig erschien, habe er sich gedacht, erst einmal seine Brötchen zu besorgen, um danach "wieder vorbeizuschauen".

Zweifel an Fahrtüchtigkeit

Weil der schwerhörige Rentner schon vor seinem Gerichtstermin in eine andere Verhandlung geplatzt war und zunächst überhaupt nicht verstand, dass er erst später dran ist, und weil Richterin Dr. Andrea Martin aufgrund der Aktenlage wusste, dass drei geladene Zeugen den Unfall gesehen hatten, bezweifelte sie die Fahrtüchtigkeit des 85-Jährigen und hätte gern den Leiter des Gesundheitsamtes Roth in den Gerichtssaal geholt, um dies zu beurteilen.

Der war aber nicht erreichbar, sodass Dr. Martin dem Angeklagten und Anwalt Mathias Hirsch (Schwabach) anbot, die Geldstrafe massiv zu reduzieren, wenn der 85-Jährige seinen Führerschein sofort abgibt. "Ich halte Sie für nicht mehr fahrtüchtig", sagte die Richterin in doch etwas lauterem Tonfall. Sie wollte verhindern, dass etwa ein Kind zu Schaden kommt, "nur weil Herr S. mit dem Auto unterwegs ist".

S. war trotz der Beratung durch seinen Anwalt uneinsichtig. So setzte die Richterin die Verhandlung aus und wird die Führerscheinstelle am Landratsamt Roth um eine "schnellstmögliche Überprüfung der Fahreignung" des Rentners bitten.

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