Streit ums Schippen

30.12.2010, 08:04 Uhr
Streit ums Schippen

© Jürgen Karg

Davon weiß unter anderem Gerhard Kappler, stellvertretender Leiter der städtischen Bauverwaltung, ein Lied zu singen. Eine gängige Beschwerde: „Die Stadt hat meinen Gehweg nicht geräumt.“ Das muss sie aber gar nicht.

Den Gehweg vorm eigenen Haus freizuräumen obliegt allein den Anliegern. Und das meint nicht den Bereich vor der Haustür bis zur Gartentür, sondern den öffentlichen Gehweg entlang des Grundstücks. Der Hinweis finde sich zwar alljährlich in diversen Mitteilungen und Amtsblättern, erklärt Kappler. Doch gebe es jedes Jahr aufs Neue Unkundige.

Als immer wieder problematisch erweisen sich zudem die Räumpflichten von in Reihenhäusern Wohnenden. Die Ansicht, es reicht aus, wenn die Leute aus dem ersten Haus, welches an den öffentlichen Gehweg grenzt, das erste Stück Weg vom Schnee befreien, trifft nicht zu: „Räumen müssen – vom Vorderlieger bis zum Hinterlieger – alle“, stellt Kappler klar.

Alte Frage

Eine Frage, die ebenfalls regelmäßig wiederkehrt: „Was muss ich tun, wenn es vor meinem Haus überhaupt keinen Gehweg gibt?“ Das betrifft beispielsweise Anlieger des Platenwegs im Stadtteil Forsthof.

Hier verläuft zwischen den Grundstücken rechts und links nur die Straße. Auch in diesem Fall gilt: „Es muss jeweils ein für Fußgänger ausreichend breiter Streifen frei geräumt werden“, erklärt Kappler.

Streit ums Schippen

© Jürgen Karg

Allerdings werden solchen Anliegern obendrein eine gehörige Portion Frustrationstoleranz und Gelassenheit abverlangt: Fährt nämlich der Winterdienst die Strecke ab, schieben die Fahrzeuge den Schnee zwangsläufig wieder auf den zuvor freigelegten Bereich. „Dann muss erneut geschippt werden“, so Kappler.

Wer die Räumpflichten schwarz auf weiß nachlesen möchte, kann dies im Internetauftritt der Stadt tun. Dort sind im Übrigen sämtliche Satzungen aufgeführt. Von der Startseite (www.schwabach.de) aus einfach in die Rubrik „Verwaltung & Politik“ klicken, weiter geht es mit dem Link „Ortsrecht der Stadt Schwabach“, dann rein ins „alphabetische Verzeichnis“ und unter dem Buchstaben „S“ noch rasch die „Straßenreinigungsverordnung“ aufrufen. Schon sind die Informationen gelistet.

Ärger wegen der Räumpflicht ist aber wohl in den meisten Fällen dem Umstand geschuldet, „dass sich die Leute selbst nicht einig sind“. Meist seien Nachbarschaftsstreitigkeiten der Grund. Miteinander reden würde schon viel helfen, meint Kappler, aber „das scheint immer schwieriger zu werden“.

Kommunikation hilft

Aufs „zuerst miteinander sprechen“ setzt auch Baubetriebsamtsleiter Thomas Sturm: Wer sich permanent seiner Räumpflicht verweigert, kann sich nämlich durchaus Ärger mit der Stadt einhandeln. Zumindest theoretisch, denn eine Ordnungswidrigkeitsstrafe musste Sturm bislang noch nicht einleiten.

Fallen dem Winterdienst gefährlich glatte Stellen an besonders neuralgischen Punkten, etwa auf Schulwegen oder im Umfeld von Kindergärten, ins Auge, „wird erst mal geklingelt“. Diskussionen mit bis dato säumigen Räumpflichtigen habe es schon viele gegeben, aber mit völlig Uneinsichtigen habe es Sturm noch nicht zu tun bekommen: „Das A und O ist es, vernünftig miteinander zu reden.“

Auskunft in Sachen Räumpflicht erteilt die städtische Bauverwaltung unter der Telefonnummer (09122) 860-519. Nachzulesen ist die entsprechende Satzung zudem im Internetauftritt der Stadt.