Verurteilt: Schwabacher schießt Zucht-Taube ab

23.1.2017, 05:58 Uhr

Ein Nachbarschaftsstreit in Schwabach eskaliert – eine Taube verliert dabei ihr Leben: Gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bestreitet der Angeklagte Christian Gans (alle Namen geändert), das Tier abgeschossen zu haben. „Es ist mir nicht erklärlich, wie die Taube ums Leben gekommen ist“, sagt der 43-jährige Manager, Ehemann und Vater von zwei Kindern.

Der Sportschütze holt vielmehr zum Angriff gegen seinen Nachbarn aus: Mit dem 40-jährigen Deutschen türkischer Abstammung liegt er seit Jahren im Clinch. „Er lässt nichts unversucht, mir etwas anzuhängen, und ist mir negativ gesonnen“, klagt Gans im Gerichtssaal.

Am Tattag, dem 13. Juli 2016, habe er frühmorgens seine Enten und Gänse ins Freie gelassen, sich bis elf Uhr noch einmal ins Bett gelegt, sich mittags dann einen Salat zubereitet. „Das Luftgewehr hatte ich an dem Tag aber nicht in der Hand“, betont Gans. Einige Zeit später hören er und seine Frau den Nachbarn nach ihm rufen – was Gans jedoch ignoriert. Dann steht die Polizei vor der Tür. „Haben Sie ein Luftgewehr?“, fragt einer der Beamten. Gans verneint dies zunächst – zeigt den Beamten später dann doch seine Waffe.

Angeklagten erkannt

Ganz anders schildert der Nachbar Mustafa Arslan den Ablauf. Er habe an dem Tag gegen Mittag plötzlich blutend eine tote Taube vom Dach seines Lagerhauses rollen sehen. Der Unternehmer hält dort nach eigenen Angaben wertvolle Zuchttauben. Schnell sei er über eine Leiter auf das Flachdach geklettert und habe im Nachbarhaus eindeutig den Angeklagten auf seinem Balkon erkannt, sowie einen „schwarzen Gegenstand“, möglicherweise der Lauf des Luftgewehrs, so Arslan.

Der Taubenzüchter ruft daraufhin die Polizei, die Beamten fotografieren den toten Vogel. Es habe sich um ein besonders wertvolles Tier im Wert von rund 300 bis 500 Euro gehandelt, so der Zeuge.

Seit Jahren gibt es heftigen Streit zwischen Gans und Arslan. Arslan wirft dem Angeklagten vor, er habe „mindestens 50 seiner Tauben“ abgeschossen, seinen Hund vergiftet, seine Autoreifen zerstochen, sowie seine Eingangstür beschädigt.

Gelegenheit und Motiv

Christian Gans, der die Vorwürfe bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Schwabach bestritten hatte, bleibt auch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bei seiner Version. Er habe sogar mit einer Flugblattaktion und einer Zeitungsanzeige vergeblich nach Zeugen gesucht. Die Verteidigung fordert Freispruch, weil erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen Arslan bestünden.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist dagegen davon überzeugt, dass Gans die Taube abgeschossen hat. Der Sportschütze habe die Gelegenheit, freies Schussfeld, die Fähigkeit und durch den Streit mit dem Nachbarn auch ein Motiv gehabt, urteilt das Gericht. Zudem kämen keine Alternativ-Täter in Betracht. Auch kreidet das Gericht Gans an, dass er gegenüber der Polizei zunächst gelogen hatte und seine Waffe erst später vorzeigte.

Mit dem Richterspruch bleibt das Urteil des Amtsgerichts Schwabach in Kraft, allerdings wird das Strafmaß durch das Landgericht Nürnberg Fürth von 110 Tagessätze zu je 100 Euro auf 90 Tagessätze zu je 60 Euro reduziert: das ergibt eine Geldstrafe von 5400 Euro wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz.