Vor Gericht: Streit, Suff und Erinnerungslücken

20.6.2017, 05:58 Uhr

Es war kurz nach Mitternacht, als die Partystimmung an der Bar einer Lokalität in Allersberg in eine aggressive umschlug und es zu einem Geschubse kam. Dabei soll Heiko G. einem Zimmermann mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann mit hochzogenem Knie auch noch am Kinn getroffen haben.

„Ich war in keine Schlägerei verwickelt und habe niemanden geschlagen“, sagte aber der Angeklagte aus dem südlichen Landkreis nach Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwältin Monika Memmel. Der Zimmermann allerdings meinte, seinen Peiniger im Gerichtssaal wiedererkannt zu haben. Er sprach von gegenseitigen Provokationen und Beschimpfungen und dass er Faust und Knie abbekommen habe. „Bis ich aufgestanden bin, war allerdings niemand mehr da“, so der Geschädigte, der dann die Polizei rief, aber keine Anzeige erstattete. Zwei Promille hatte er intus.

Weiß geschminkt

Obwohl die Partygäste in der Lokalität dicht an dicht gestanden sind, will ein 24-jähriger Kumpel des Zimmermannes den Faustschlag und Kniestoß genau gesehen haben. Weiß geschminkt sei der Täter gewesen, sagte der Zeuge. Und dass die beiden Streithähne angeblich von der Security getrennt worden sind. Ob Heiko G. mit links oder rechts zugeschlagen hat, wollte der Verteidiger des 43-Jährigen wissen, doch das konnte der junge Mann nicht beantworten. Er blieb auch ungenau auf die Frage, ob denn auch andere Gäste weiß geschminkt waren. „Gut möglich“, sagte er.

Wiedererkannt haben wollten beide Zeugen den Angeklagten, auch wenn sie keine genauen Merkmale nennen konnten. „Am Bart“, sagte einer der jungen Männer, doch man musste den Angeklagten schon genau ansehen, um diesen erkennen zu können. Die markante Nase des 39-Jährigen oder dessen ausgefallenes Brillengestell blieben dagegen nicht in Erinnerung.

Selbst kurz weggetreten

Keine große Erinnerung an den Vorfall hatte auch eine 26-jährige junge Frau, die am Faschingssonntag in dem Lokal arbeitete. Sie erzählte, dass sie – von der Toilette kommend – ein Handgemenge beobachtet habe, doch wer beteiligt war, dass wusste sie nicht mehr. „Ich habe selbst eine auf den Deckel bekommen und war kurzzeitig weg“, entschuldigte sie ihre Erinnerungslücke. Sie kannte wohl den Angeklagten als Stammgast, aber ob er zugeschlagen hat? – „Keine Ahnung.“

„Könnte man sich für eine Einstellung des Verfahrens erwärmen?“, fragte Richter Schlögl schließlich die Staatsanwältin und den Verteidiger von Heiko G. Der Anwalt fand’s sowieso gut und auch Staatsanwältin Monika Memmel ließ sich für den Vorschlag erwärmen. Mit der Verkündigung des Einstellungsbeschlusses war somit die Angelegenheit erledigt. „Dann haben wir’s“, sagte Michael Schlögl und wünschte allen Beteiligten einen schönen Nachhauseweg.

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