Zwei Randalierer fühlten sich provoziert und schlugen brutal zu

20.9.2014, 09:48 Uhr

Denn für Jugendrichter Reinhard Hader gilt kein Pardon, wenn betrunken geprügelt wird. Er machte zudem deutlich, dass neben der Strafe durch den Gesetzgeber viele weitere finanziellen Forderungen auf die Verurteilten zukommen können.

Es war an sich ein netter Abend. Die Freunde aus Igensdorf (Landkreis Forchheim) wollten nach einem Barbesuch zum Taxi, das sie nach Hause bringen sollte. Promillegrad zwischen 0,6 und 1,9. Da beobachtete die Gruppe, dass da ein paar Randalierer unterwegs waren, die Blumentöpfe, Stühle und Tische vor einem Cafe zerstörten oder umwarfen.

Gut drauf haben die Igensdorfer – alle mit guter Berufsausbildung oder Studenten – die bis dahin Unbekannten darauf hingewiesen, dass das nicht so toll ist, was da gerade abgegangen ist. Sie wollten, dass aufgeräumt wird. „Bist du der Sheriff?“, fragte der Hauptangeklagte Azmi, und dann ging es los.

Der erste, der die Schwabacher angesprochen hat, musste am meisten einstecken. Er bekam zuerst eine auf die Backe und dann eine Faust. Wer geschlagen habe, wisse er nicht, sagte der Schreinermeister, der fünf Tage stationär im Nordklinikum Nürnberg behandelt werden musste, da er unter anderem einen Riss am Augenlid erlitt. Und mit den Zähnen ist es auch noch nicht okay. Einige haben gewackelt, bei manchen sind noch immer Risse im Zahnschmelz feststellbar Weiterer Behandlungserfolg ungewiss.

Ein zweiter Zeuge, der schlichtend eingreifen wollte, bekam einen „brutalen Schlag aufs Knie“, das ihn noch heute beschäftigt, da er „Einschränkungen hat.“ Die anderen sieben mussten zwar Schläge einstecken, aber das sei nicht so schlimm gewesen, sagten sie.

Letztendlich haben die jungen Männer aus dem Landkreis Forchheim die Vorwürfe von Staatsanwalt Ronald Moosburger bestätigt. Allerdings legte keiner von ihnen großen Belastungseifer an den Tag.

Reue und Entschuldigung

Sie hätten sich provoziert gefühlt, sagten die geständigen Angeklagten. Die Situation eskalierte ganz schnell. Das Stühle umwerfen „war kindisch“, sagte Dankhil (0,9 Promille), dem alles sehr leid tat, und der sich wie sein Kumpel Azmi (1,2 Promille) in aller Form bei den Igensdorfern entschuldigte. Letzterer hatte schon vor der Verhandlung versucht, über die Polizei die Adresse des Hauptgeschädigten herauszufinden. Er bekam sie aber nicht.

So beantragte Staatsanwalt Moosburger für Azmi eine „deutliche Jugendstrafe“ von einem Jahr und vier Monaten Gefängnis auf Bewährung (drei Jahre), zwei Wochen Dauerarrest, die Absolvierung eines Anti-Aggressionstrainings sowie die Zahlung von insgesamt 1800 Euro Schmerzensgeld.

Azmi galt für Moosburger als Haupttäter, der zudem laut Erziehungsregister unter anderem wegen Körperverletzung vorbelastet ist.

Bei Dankhil sah der Staatsanwalt zwar ein „erhebliches Aggressionspotential“, sein Tatbeitrag sei aber geringer gewesen. Der 21-Jährige sollte mit neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung (ebenfalls drei Jahre), zwei Wochen „Warnschussarrest“ und 1000 Euro Geldauflage für einen gemeinnützigen Zweck davonkommen.

Weitreichende Forderungen

Jugendrichter Reinhard Hader orientierte sich in seinem Urteil an den Anträgen des Staatsanwaltes. Lediglich bei den Arresten reduzierte er in beiden Fällen auf eine Woche. „Alkohol ist für mich kein Strafmilderungsgrund“, sagte Hader. „Viele meinen, mit ein paar Promille der Größte zu sein oder der Coolste“, so der Richter, der in eindringlichen Worten darauf verwies, dass es bei Körperverletzungsdelikten meist nicht mit der Strafe getan sei. „Dann kommen auch noch die Forderungen der Krankenversicherungen oder Ansprüche der Arbeitgeber der Geschädigten.“

 

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