Schwangere ermordet: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

2.2.2018, 16:51 Uhr
Im Falle des wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs angeklagten 40-Jährigen fordert die Staatsanwaltschaft nun lebenslange Haft.

© Sven Hoppe/dpa Im Falle des wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs angeklagten 40-Jährigen fordert die Staatsanwaltschaft nun lebenslange Haft.

Für die tödliche Messerattacke auf eine Schwangere in Kirchroth (Landkreis Straubing-Bogen) soll der Angeklagte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Der Staatsanwalt legte dem ehemaligen Geliebten des Opfers am Freitag Totschlag in einem besonders schweren Fall und Schwangerschaftsabbruch zur Last, wie ein Sprecher des Gerichtes sagte. Angeklagt war er wegen Mord und Schwangerschaftsabbruch. Dem Plädoyer folgte er mit versteinerter Miene.

Der Verteidiger des Mannes plädierte auf acht Jahre Haft wegen Totschlag und Schwangerschaftsabbruch. Er sah eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes als gegeben an. Die Nebenklagevertretung forderte eine lebenslange Haft wegen Mord und Schwangerschaftsabbruch. Das Urteil wird am 9. Februar erwartet.

Lebenslange Haft ist bei Totschlag dann möglich, wenn es ein besonders schwerer Fall ist. Also solchen stufte ihn die Staatsanwaltschaft ein. Das Mordmerkmal der Grausamkeit könnte zwar gegeben sein, weil dem Angeklagten bei dem Stich in den Bauch der Frau bewusst gewesen sein dürfte, dass das Kind sterben würde. Jedoch gebe es Zweifel, dass der Angeklagte den Stich bewusst gegen den Bauch geführt habe.

Der Ehemann der Schwangeren hatte sie nach der Bluttat Mitte September 2016 gefunden und Notarzt und Polizei gerufen. Die 45-Jährige erlag in einem Krankenhaus ihren Verletzungen, das ungeborene Kind war unmittelbar nach der Attacke gestorben.

Der Verdacht richtete sich schnell gegen den Ex-Geliebten der Frau. Gegen ihn lag bereits ein Kontaktverbot vor. Der mit Haftbefehl gesuchte Verdächtige war geflüchtet. Nach einem Verkehrsunfall kam er in ein Krankenhaus in Günzburg, wo er festgenommen wurde.