Sexueller Missbrauch: Kinderpfleger-Azubi muss in Haft

29.3.2017, 15:07 Uhr

Weil er mehreren Jungen beim gemeinsamen Spielen in einem Jugendhaus an und in die Hose gefasst hat, muss ein ehemaliger Kinderpfleger-Azubi für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Würzburg bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 22 Jahre alte Angeklagte in 32 Fällen schuldig des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinderpornografischer Schriften ist. Die Jugendstrafe wurde erneut nicht zur Bewährung ausgesetzt. "Das war kein Einmalversagen, sondern die Übergriffe zogen sich über einen langen Zeitraum hin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Schaller. "Aufgrund Ihrer Pädophilie, die feststeht, sind Sie eine Gefahr für jüngere Kinder." Deshalb sei zudem eine stationäre Verhaltenstherapie notwendig.

Dem Täter "tun die Taten sehr leid"

Zu den Übergriffen gegen die Buben im Alter von zehn  bis 13 Jahren war es 2013 und 2014 in einem Jugendhaus in Hattgenstein (Rheinland-Pfalz) gekommen. Die Taten kamen ans Licht, nachdem eines der Opfer seiner Mutter davon erzählt hatte. Seine Lehre zum Kinderpfleger hatte der Angeklagte erst nach den möglichen Übergriffen begonnen, im Zuge des Prozesses auf Anraten seines Verteidigers aber wieder abgebrochen.

Kurz vor dem Urteil sagte der schüchtern wirkende Mann, dass ihm die Taten sehr leid täten. Er wisse, dass die Übergriffe nicht in Ordnung gewesen seien. Das Amtsgericht hatte den mittlerweile in Randersacker (Landkreis Würzburg) wohnenden Mann im Sommer 2016 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Sein Verteidiger hatte ein Jahr auf Bewährung, die Staatsanwaltschaft zwei Jahre ohne Bewährung gefordert. Das Urteil des Landgerichtes ist rechtskräftig.