Teilerfolg für Gustl Mollath: OLG ordnet neue Prüfung an

16.7.2013, 13:51 Uhr
Teilerfolg für Gustl Mollath: OLG ordnet neue Prüfung an

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Wie das OLG mitteilte, wurde das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen habe.

Der Fall Mollath beschäftigte in Bayern schon einen Untersuchungsausschuss des Landtags. Die Opposition forderte den Rücktritt von Justizministerin Beate Merk (CSU). Nach Auffassung des OLG haben die Bayreuther Richter nun in der Sache entschieden, ohne eine erneute Begutachtung Mollaths zu veranlassen, und sich stattdessen auf ein mehr als zwei Jahre altes Gutachten gestützt.

Außerdem ergäben sich aus dem beim Landgericht Regensburg anhängigen Wiederaufnahmeverfahren neue Erkenntnisse. Auch die neue Lebenssituation Mollaths, der durch die bundesweite Berichterstattung zur öffentlichen Person geworden sei, machen aus Sicht des OLG die erneute Begutachtung nötig. Das Landgericht Bayreuth werde danach dann neu entscheiden.

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