Toter in Erlanger Hochhaus: Mann ließ sich wohl umbringen

24.9.2018, 17:46 Uhr
Hier, in einer Wohnung im Langen Johann, wurde am Freitagvormittag eine Leiche gefunden. Offenbar hat die festgenommene Frau den Mann - auf eigenen Wunsch hin - erschossen.

© News5/ Oßwald Hier, in einer Wohnung im Langen Johann, wurde am Freitagvormittag eine Leiche gefunden. Offenbar hat die festgenommene Frau den Mann - auf eigenen Wunsch hin - erschossen.

Der 53 Jahre alte Mann, der am Freitag tot in einer Erlanger Hochhaus-Wohnung aufgefunden worden war, ist nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft auf eigenen Wunsch getötet worden. Der 53-jährige Mann habe an einer lebensbedrohlichen Krankheit gelitten und deshalb soll er die zwischenzeitlich inhaftierte 37-jährige Frau gebeten haben, ihn zu erschießen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf Anfrage. Die Obduktion der Leiche habe die schwere Krankheit des Mannes bestätigt. Der 53-Jährige habe nur noch eine geringe Lebenserwartung gehabt.

Eine mögliche Verbindung zu den "Reichsbürgern" schloss die Staatsanwaltschaft aus. An der Tür der Wohnung im Langen Johann war ein entsprechendes Schild angebracht, was diesen Verdacht erst möglich machte. Doch diese Verbindung gebe es nicht, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Der Mann war erschossen in der Erlanger Wohnung gefunden worden. Gegen eine 37-jährige Frau wurde noch am selben Tag Haftbefehl erlassen. Dieser wurde inzwischen jedoch mit Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt. Der Tatverdacht gegen die Frau lautet "Tötung auf Verlangen". Für dieses Vergehen sind bei einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft möglich.

Ob das Opfer die Frau tatsächlich dazu aufgefordert hatte, ihn zu töten, muss nun das weitere Ermittlungsverfahren zeigen. Woher die Frau die Waffe hatte, ist ebenfalls Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Auch wem die Schusswaffe gehörte, ist noch unklar.

Schützin rief Notarzt

Inzwischen steht fest, dass die Frau nach dem tödlichen Schuss auf den 53-Jährigen selbst den Notarzt gerufen hatte. Sie bat dann den Arzt, die Polizei über den Vorfall zu informieren. Die Frau hat derweil die Auflage bekommen, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Wann es zu einem Prozess gegen die 37-jährige Frau kommt, lässt sich momentan nicht abschätzen.

Eine Tötung auf Verlangen ist innerhalb des deutschen Strafrechts ein eigener Tatbestand. Paragraf 216 des Strafgesetzbuches regelt: "Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. Der Versuch ist strafbar." Vor Gericht muss deshalb geklärt werden, ob der 53-Jährige überhaupt nachweislich die 37 Jahre alte Frau aufgefordert hatte, ihn zu erschießen. 


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