US-Deserteur ringt vor Gericht um Asyl in Deutschland

16.11.2016, 16:30 Uhr
US-Deserteur ringt vor Gericht um Asyl in Deutschland

© Tobias Hase/dpa

Der Fall des ersten Deserteurs der US-Army in Deutschland sorgt seit Jahren bundesweit für Aufsehen. Shepherd war nach seinem Einsatz im Irak-Krieg 2004/2005 mit seiner Einheit nach Katterbach verlegt worden. Erst dort will der GI von den teils entsetzlichen Kampfeinsätzen mit Apache-Hubschraubern erfahren haben - Kriegsgerät, für das er als Mechaniker verantwortlich war.

Als er 2007 einen neuen Einsatzbefehl erhielt, floh der US-Soldat aus der Armee, weil er sich nicht an "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und einen "völkerrechtswidrigen Krieg" beteiligen wollte. Im November 2008 beantragte er Asyl. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte Shepherds Antrag ab.

Hohe Hürden aufgebaut

Der Amerikaner, der heute mit seiner deutschen Ehefrau am Chiemsee lebt, wandte sich daraufhin an das Verwaltungsgericht in München, das wiederum den Europäischen Gerichtshof um eine Auslegung der europäischen Flüchtlingsrichtlinie bat. Die Luxemburger Richter bauten hohe Hürden für eine Asylgewährung auf und bemängelten 2015 unter anderem, dass der GI vor seiner Desertion im April 2007 nicht versucht habe, den Kriegsdienst zu verweigern.

Nun liegt die Entscheidung beim Münchner Verwaltungsgericht. "Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass ich recht habe", sagte Shepherd am Mittwoch in München kurz vor dem Beginn der Verhandlung am Verwaltungsgericht.

Für Rudi Friedrich vom Unterstützerkreis des 39-Jährigen handelt es sich um einen Präzedenzfall. Es gehe um viele Dinge, sagte Friedrich, etwa "um die Rechtmäßigkeit der Kriegsführung der USA im Irak und den Schutz einer Gewissensentscheidung". Pro Asyl erwartet von dem Urteil eine Signalwirkung.

Nach dem EU-Urteil darf sich André Shepherd aber nur wenig Hoffnung auf Asyl in Deutschland machen. Eine drohende Freiheitsstrafe oder die Entlassung aus der Armee könnten nicht als Asylgründe im Sinne des europäischen Rechts gelten, hatte der Europäische Gerichtshof im Februar 2015 geurteilt.