Vier Straftäter in Bayern aus Sicherungsverwahrung entlassen

18.7.2011, 15:37 Uhr
Vier Straftäter in Bayern aus Sicherungsverwahrung entlassen

© dapd

Bis Ende des Jahres muss die bayerische Justiz in insgesamt 34 Fällen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung noch gegeben sind. Dabei handelt es sich um Täter, die sich in nachträglicher oder verlängerter Sicherungsverwahrung befinden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter Anfang Mai für verfassungswidrig erklärt. Die Richtlinien verletzten das Grundrecht auf Freiheit, begründeten die Richter das Urteil. Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. Hochgefährliche Straftäter dürfen demnach unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben. Der Gesetzgeber muss ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

Unter den vier inzwischen entlassenen Männern sind nach Angaben des Justizministeriums drei verurteilte Sexualstraftäter. Einer der Männer sei bereits wieder in ein psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Der 46-Jährige, der nach seiner Freilassung in Deggendorf wohnte, habe gegen Auflagen verstoßen, sei allerdings nicht rückfällig geworden, sagte der Sprecher.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte, dass Straftäter in bestimmten Fällen freigelassen werden müssen. Wenn jemand schon einmal wegen Vergewaltigung oder Kindesmissbrauchs verurteilt wurde, müsse der Schutz der Menschen und Opfer vorgehen, wenn Psychologen den Täter für rückfallgefährdet halten, sagte Herrmann dem Bayerischen Rundfunk. Die Justiz müsse darauf achten, so wenige solcher vorbestraften Menschen wie möglich freizulassen.

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