Wahlverfahren, Stimmkreise: Alles Wichtige zur Landtagswahl

9.10.2018, 05:57 Uhr
Was wird gewählt? Wie wirkt die Zweitstimme? Wie viele Kreuze darf man setzten? Kurz vor der Landtagswahl werden alle Fragen beantwortet.

© Sebastian Gollnow (dpa) Was wird gewählt? Wie wirkt die Zweitstimme? Wie viele Kreuze darf man setzten? Kurz vor der Landtagswahl werden alle Fragen beantwortet.

Was wird gewählt?

Gewählt werden die Mitglieder des Bayerischen Landtags und der Bezirkstage. Für Mittelfranken können 24 Abgeordnete ins bayerische Parlament im Maximilianeum einziehen: Zwölf über die Direktmandate, zwölf über Listenmandate. Jeder Wahlberechtigte kann hierfür zwei Stimmen verteilen, die Erst- und die Zweitstimme. Für jede Stimme gibt es einen eigenen, weißen Wahlzettel. Gleichzeitig findet auch die Wahl des Bezirkstags statt. Diese beiden Stimmzettel werden in Blau ausgegeben. Auch hier gilt: Ein Kreuz pro Wahlzettel. In manchen Kommunen, etwa in Erlangen, stehen zudem Bürgerentscheide an.

Was sind Wahlkreise und Stimmkreise?

Für die Wahl ist Bayern in sieben Wahlkreise (sie entsprechen den sieben Regierungsbezirken Mittel-, Unter- und Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern, Oberbayern und Schwaben) sowie in 91 Stimmkreise aufgeteilt. Ein Wahlkreis besteht also aus mehreren Stimmkreisen. Für die Stimmkreise kandidieren die Direktkandidaten der Parteien.

Was wird mit der Erststimme gewählt?

Mit der Erststimme (kleiner Stimmzettel) wird der Direktkandidat des eigenen Stimmkreises in den Landtag gewählt. Damit soll sichergestellt werden, dass aus jedem Gebiet im Freistaat mindestens ein Abgeordneter im bayerischen Parlament vertreten ist. Für den Einzug in den Landtag über das Direktmandat genügt eine einfache Mehrheit. Im Extremfall löst ein Bewerber sein Landtagsticket zum Beispiel mit 20 Prozent der Erststimmen, wenn etwa alle anderen Kandidaten nur auf zehn Prozent kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die Partei des Kandidaten bayernweit über die Fünfprozenthürde springt.

Wichtig ist, dass die Erststimmen der Wähler, die für einen unterlegenen Kandidaten gestimmt haben, im Gegensatz zur Bundestagswahl nicht verfallen. Sie fließen in das Gesamtergebnis der Partei und in die Verteilung der Sitze ein.

Wie wirkt die Zweitstimme?

Neben den 91 Direktkandidaten wählen die Bürger auch 89 Abgeordnete über Listenplätze. Dafür präsentieren die Parteien für jeden Regierungsbezirk (= Wahlkreis) eine Liste mit Kandidaten (großer Stimmzettel). Mit der Zweitstimme können die Wähler konkret einen Kandidaten (und damit auch seine Partei) unterstützen.

Wahlverfahren, Stimmkreise: Alles Wichtige zur Landtagswahl

© NN-Infografik

Ein Direktbewerber steht in seinem eigenen Stimmkreis nicht auf der Wahlkreisliste, wohl aber in den übrigen Stimmkreisen seines Wahlkreises. Er kann also von jedem Wähler im Wahlkreis nur eine Stimme bekommen.

Durch die Möglichkeit, die Zweitstimme für einen bevorzugten Listenkandidaten abzugeben, kann sich die vorgeschlagene Reihenfolge der Bewerber ändern. Ein Kandidat kann so "nach oben" gewählt werden und damit seine Chancen verbessern. Ein "Häufeln" von Stimmen, wie bei der Kommunalwahl, ist nicht möglich.

Wie werden die Sitze vergeben?

Für das Endergebnis der Landtagswahl werden zunächst alle Erst- und Zweitstimmen ("Gesamtstimmen") zusammengezählt. Nach einem Proporzverfahren (Hare-Niemeyer) wird dann errechnet, wie viele Mandate jeder Partei in einem Wahlkreis zustehen. Hat eine Partei in einem Wahlkreis 50 Prozent aller Erst- und Zweitstimmen auf sich vereinigt, darf sie dort auch die Hälfte der Abgeordneten stellen. Es ziehen zunächst die Kandidaten in den Landtag ein, die ihren Stimmkreis direkt gewonnen haben. Stehen einer Partei dann weitere Sitze im Wahlkreis zu, kommen Listenkandidaten zum Zug. Die Reihenfolge hängt davon ab, wer persönlich die meisten (Erst- und Zweit-)Stimmen erhalten hat. Parteien, die bayernweit die Fünfprozenthürde nicht übersprungen haben, bleiben unberücksichtigt.

Wie funktioniert die Bezirkswahl?

Die Wahl zum Bezirkstag funktioniert im Wesentlichen wie die Landtagswahl, auch hier erhält jeder Wähler zwei Stimmzettel und kann eine Erst- und eine Zweitstimme vergeben. Nach einem ähnlichen Verfahren (Sainte-Laguë/Schepers) wie bei der Landtagswahl ziehen die Bezirksräte in den Bezirkstag ein. Die Anzahl der Bezirksräte entspricht der der Landtagsmandate für einen Bezirk (=Wahlkreis). Für Mittelfranken sind es also wieder 24. Wichtiger Unterschied zur Landtagswahl: Auf Bezirksebene existiert keine Fünfprozentklausel.

Was ist noch zu beachten?

Der Stimmzettel ist nur gültig, wenn der Wille des Wählers klar erkennbar ist. Auch Anmerkungen, oder Kritzeleien sind nicht erlaubt. Zur Abstimmung sind die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mitzubringen.

Am Sonntag finden Sie alle aktuellen Entwicklungen, Informationen, Stimmen und Einschätzungen zur Landtagswahl in unserem Ticker. Darüber hinaus gibt es auf unserer Seite am Abend die Ergebnisse aller Stimmkreise in der Region.

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