Warum der Fall Mollath wieder aufgenommen wird

10.6.2013, 13:26 Uhr
Gustl Mollath im April 2013 - sein Fall beschäftigt Öffentlichkeit und Justiz. Am Dienstag sagt er vor dem Untersuchungsausschuss aus.

© David Ebener/dpa Gustl Mollath im April 2013 - sein Fall beschäftigt Öffentlichkeit und Justiz. Am Dienstag sagt er vor dem Untersuchungsausschuss aus.

Im Untersuchungsausschuss zum Fall Gustl Mollath hat ein Beamter des Justizministeriums das Vorgehen von Ministerin Beate Merk (CSU) verteidigt. Ministerialrat Udo Gramm erklärte bei seiner Zeugenvernehmung am Montag, wie und warum Merk im November 2012 ihren Kurs wechselte. Nachdem die Ministerin monatelang das Vorgehen der Justiz gegen die wachsende Kritik verteidigt hatte, ordnete sie dann den Wiederaufnahmeantrag an. Nach Angaben Gramms gab es dafür drei Gründe, die dem Ministerium vor Ende November 2012 nicht bekanntgewesen waren.

Erstens seien „erhebliche Zweifel an der Qualität des Attests“ aufgetaucht, mit dem Mollaths damalige Frau brutale Misshandlung durch ihren Mann beweisen wollte, sagte Gramm. Zweitens habe der Psychiater Michael Wörthmüller, der Mollath im Laufe des Strafverfahrens begutachten sollte, Verständnis für Mollaths Misstrauen geäußert. Und drittens sei Ende November bekanntgeworden, dass der Vorsitzende Richter, der den Fall Mollath verhandelte, bei der Steuerfahndung angerufen hatte – woraufhin die Finanzbeamten Mollath als „Spinner“ eingestuft hatten. „Das war der dritte Grund, der uns in rascher Folge präsentiert wurde“, sagte Gramm. Daher habe sich die Justizministerin entschlossen, den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft anzuordnen.

Wiederaufnahmeantrag selten

Dass ein Wiederaufnahmeantrag überhaupt von der Staatsanwaltschaft gestellt wird, sei außerordentlich selten, betonte Gramm. Darüber befinden muss das Landgericht Regensburg. Die Opposition ist nicht zufrieden mit diesen Erklärungen. SPD, Freie Wähler und Grüne warfen Merk vor, sie hätte sich früher informieren und einschalten müssen. Der Vizevorsitzende des Ausschusses, Florian Streibl (Freie Wähler) forderte Merk erneut zum Rücktritt auf. Merk wies die Vorwürfe als haltlos zurück. „Es bestand kein Anlass, an der Richtigkeit der Bewertung der Staatsanwaltschaft zu zweifeln“, teilte sie mit.

Auch die Behauptung, Merk habe bereits Ende 2011 Kenntnisse über „Ungereimtheiten“ im Fall Mollath gehabt, sei durch nichts belegt. Mollath sitzt seit 2007 in der Psychiatrie, weil ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth damals als gemeingefährlich einstufte. Die Zwangsunterbringung ist seither von mehreren Gutachtern bestätigt worden. Inzwischen gibt es jedoch Zweifel, ob es sich damals nicht um ein Fehlurteil handelte. Mollath wird an diesem Dienstag als Zeuge vernommen, Justizministerin Merk am Freitag.

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