Bürgerbegehren in Langenaltheim gegen Photovoltaik-Park

19.8.2017, 08:00 Uhr
Bürgerbegehren in Langenaltheim gegen Photovoltaik-Park

© Rainer Heubeck

Besonders pikant an dem Fall: Der Bürgermeister ist für die Realisierung der Anlage, sein Stellvertreter dagegen – und zugleich einer der Initiatoren der Unterschriftensammlung. Die­se wurde gestern im Langenaltheimer Rathaus an Bürgermeister Alfred Maderer (Freie Wähler) übergeben.

Die Gemeindeverwaltung muss diese nun prüfen und der Gemeinderat bis spätestens 18. September darüber abstimmen, ob es einen Bürgerentscheid geben wird oder nicht – oder das Gremium ein Ratsbegehren auf die Beine stellt. „Wir hätten nicht gedacht, dass wir die Unterschriften so schnell zusammenhaben würden“, bekundeten die Initiatoren Ralf Lotter, Erika Albrecht und Andreas Zolnhofer.

Dabei hatte das Vorhaben des Un­ternehmens „neoVIS“, zwischen dem Steinabbaugebiet Schrandel und der Straße nach Wittesheim eine 15 Hektar große Fotovoltaikanlage zu errichten, schon den Langenaltheimer Gemeinderat passiert. Zwölf von 14 Gemeinderäten hatten dafür gestimmt, nur zwei (darunter Ralf Lotter) waren im Mai dagegen gewesen.

„Rolle rückwärts gemacht“

Doch nach einer Informationsveranstaltung und anschließenden negativen Bürgeräußerungen kamen auch dem 2. Bürgermeister und CSU-Gemeinderat Friedrich Albrecht ernst-hafte Zweifel. Er hatte dem Vorhaben im Gemeinderat zugestimmt, wie er unumwunden zugab. „Ich war nach der Info-Veranstaltung hin- und hergerissen. Und habe letztlich die Rolle rückwärts gemacht“, sagte er bei der Übergabe der Unterschriften. Viele Bürger hätten bereitwillig unterschrieben. „Die Leute wollen diesen schönen Fleck nicht verbaut wissen.“ Albrecht zufolge hätten viele Unterzeichner gefragt, warum die Anlage ausgerechnet in dieses Gebiet gesetzt werden soll.

Das ist auch das Hauptargument der Gegner: Die Landschaft oberhalb des sogenannten „Krauthauses“ und nahe der Langenaltheimer Eiche (ein seit Langem ausgewiesenes Naturdenkmal) ist weitgehend unberührt – im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen rund um die Gemeinde. Außerdem, so Albrecht, habe die Gemeinde Langenaltheim mit vier Biogasanlagen und vier Windrädern ihren Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung mehr als geleistet. Generell „gehören Fotovoltaikanlagen auf Dächer“ statt in die Landschaft, ist Mitinitiator Ralf Lotter der Meinung.

Bürger sollen entscheiden

Er wie auch Albrecht betonten als Gemeinderäte, dass nun der Bürger entscheiden solle, ob derartige Anlagen gewollt sind oder nicht. „Ich will das Projekt nicht kaputtreden oder schlechtmachen. Aber es ist ganz demokratisch, die Bürger darüber entscheiden zu lassen.“
In der Tat gibt es auch Argumente, die für die Anlage sprechen. 20 Prozent der Investitionssumme werden als Bürgerbeteiligung ausgelobt. Sprich: Langenaltheimer können sich bevorzugt an der Solarstrom-Produktion beteiligen.

Die zu erwartenden Renditen liegen aktuell deutlich über dem Zinssatz für Sparguthaben. Die Anlage soll zudem komplett in der Hand der Bürger bleiben, denn die nötigen 80 Prozent Fremdkapital werden an die Kreditgeber zurückbezahlt. Und auch „die Gemeinde wird profitieren“, so „neoVIS“-Geschäftsführer Stephan Schinko – durch die Pacht für Gemeindegrundstücke sowie Einkommensteuerbeteiligung und Gewerbesteuereinnahmen über geschätzte 20 Jahre hinweg. Die entsprechenden Flächen gehören mehrheitlich Lan­genaltheimer Bürgern, die ebenfalls gute Pachteinnahmen erwarten dürfen.

Bürgermeister Alfred Maderer sieht „genügend Gründe dafür und dagegen“. Ziel bei den Planungen sei es gewesen, die Anlage möglichst nahe an der Ortsbebauung zu platzieren, „damit die Natur dort nicht zersiedelt wird“, sagte Maderer. Das sei aber nicht gelungen, da Grundstücksbesitzer nicht bereit gewesen seien, ihre Flächen zu verpachten, heiß es seitens der Planer. Der aktuell geplante Standort „ist von keinem Haus in Langenaltheim einsehbar,“ betonte Maderer. Entsprechend gebe es für die Bürger auch keine Blendwirkungen. Das wäre bei anderen Arealen – etwa zwischen den beiden Windrädern neben der Kreisstraße hinunter zur B 2 – nicht der Fall.

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