Gegen die grüne Grütze im Fränkischen Seenland

10.11.2016, 06:00 Uhr
Gegen die grüne Grütze im Fränkischen Seenland

© Wasserwirtschaftsamt

Die ÖDP-Kreistagsfraktion hatte (wie bereits 2012) erneut beantragt, dass der Umweltausschuss des Kreistags die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag auffordern solle, „umgehend geeignete gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine zum Baden geeignete Wasserqualität zu erreichen“. Weiterhin forderte die Partei in ihrem Antrag, im Bayerischen Wassergesetz einen „mindestens fünf Meter breiten Uferrandstreifen“ zu verankern, der „von jeglicher Ausbringung von Dünger aller Art und Pflanzenschutzmitteln freizuhalten“ ist. Zudem solle auf dem Uferrandstreifen Ackernutzung verboten
sein.

In der Begründung führt die ÖDP an, dass im vergangenen Sommer in „nahezu allen Seen des Fränkischen Seenlandes“ eine „massive Algenplage“ aufgetreten sei und über Monate hinweg amtliche Badewarnungen ausgesprochen wurden, die zum einen durch die hohen Niederschlagsmengen und zum anderen durch die hohen Nährstoffkonzentrationen im Wasser zustande gekommen seien. Für die Ökodemokraten steht fest: „Erhebliche Anteile dieser Nährstoffe werden von den Äckern und Wiesen direkt auf oberflächlichem Weg in die Gewässer eingetragen!“

Michael Müller, der stellvertretende Behördenleiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, erörterte am Beispiel des Hahnenkammsees, wie man das Algenproblem in Flachgewässern langfristig in den Griff bekommen kann. Auch im Hahnenkammsee war der Phosphorwert im vergangenen Sommer „signifikant hoch“ – obwohl es hier keine kommunale Einleitung von Kläranlagengewässern gebe.
Das Problem sei laut Müller generell sehr komplex und könne nur durch die Kombination verschiedener Maßnahmen in den Griff bekommen werden. So wurden 2011/2012 der Hahnenkammsee ausgebaggert und Sedimente entnommen sowie abgefischt.

Maßnahmenbündel

Weitere Maßnahmen, die Erfolg versprechen, seien der Zwischenfruchtanbau, die Direktsaat ohne vorherige Bodenbearbeitung („Strip-Till-Verfahren“), eine systematische Dränung oder die landesweite Initiative „boden:ständig“, bei der Landwirte und Gemeinde sich gemeinsam für den Schutz von Boden und Gewässern
einsetzen und im Projektgebiet Hahnenkammsee beispielsweise kleine Feuchtmulden geschaffen wurden, in denen durch das Überschwemmen des Niederschlagwassers sich die Sedimente sammeln können. Müller gestand ein, dass man vor allem bei flachen Gewässern „einen langen Atem“ brauche, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Eine Steilvorlage für Ebert, der sich daraufhin zu folgendem Statement hinreißen ließ: „Wir brauchen übergreifende, große Maßnahmen an Haupt und Gliedern.“ Der ÖDPler betonte, dass es ihm nicht darum gehe, bestimmten Gruppen Schuld zuzuweisen. Latent konnte man aber doch den Vorwurf heraus hören, dass für die Gülleausbringung in Gewässernähe naturgemäß die Landwirte verantwortlich sind.
Der stellvertretende Ansbacher Wasserwirtschaftsamtsleiter belegt mit einer Grafik, dass die Phosphoreinträge durch Erosion am größten sind und danach erst die Kläranlagen kommen. Auch durch das Mulchen
gelange Biomasse in die Abwassergräben, die in den Gewässern den Phosphorgehalt und damit das Algenwachstum erhöhe.

Landrat Gerhard Wägemann pflichtete Ebert bei, dass die Situation am Hahnenkammsee keine Dauersituation werden dürfe, es aber leider keinen Königsweg gebe, um die Algenproblematik schnell in den Griff zu bekommen. Von dirigistischen Maßnahmen, wie sie Ebert fordere, halte er allerdings nichts, weil für die Uferrandstreifen ohnehin der Landtag zuständig sei. Der Freistaat habe aber ohnehin schon „viel Geld in die Hand genommen“, um die Algenproblematik im Fränkischen Seenland zu beheben.

Wägemann bekam Rückendeckung von CSU-Kreisrat und Landtagsabgeordnetem Manuel Westphal, der da­rauf hinwies, dass die künftige Düngeverordnung sogar über Eberts Forderung hinausgehe. In dem Entwurf, den der Bundesrat noch absegnen muss, ist vorgesehen, dass auf Flächen mit mehr als zehn Prozent Hangneigung in Gewässernähe auf einem Streifen von fünf Metern der Einsatz von Stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln verboten werden soll, erklärte Westphal. Bei einer Hangneigung von unter zehn Prozent soll nach dem Vorschlag der Mindestabstand für den Einsatz der Düngemittel je nach Technik zwischen ein und vier Metern liegen.

Letztlich regte Landrat Wägemann an, dass Ebert den Antrag noch einmal überarbeiten solle, damit sich auch eine Mehrheit dafür erwärmen könne. Der Gunzenhausener SPD-Kreisrat Gerd Rudolph regte an, dass Ebert den zweiten Satz des Antrags, der den genauen Abstand des freizuhaltenden Randstreifens zum Gewässer definiert, ganz streichen solle, weil der Kreistag dem Gesetzgeber ohnehin keine Vorschriften machen könne. Eine Sichtweise, die auch Maximilian Hetzner (Grüne) gefiel: „Dem Grundgedanken kann ich zustimmen. Ich komme aber auch mit der Formulierung nicht klar, weil ich von Schaufensteranträgen nichts halte. Es soll ja auch etwas dabei herauskommen.“

 

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