Am See werden auch Schwerbehinderte abkassiert

6.7.2016, 08:59 Uhr
Am See werden auch Schwerbehinderte abkassiert

© Mühlöder

An den seenahen Parkplätzen wird trotz des Ausweises abkassiert, ärgert sich Hermann. Schon oft diskutierte der ehemalige Schwerbehinderten-Vertrauensmann der DB-Regio Bayern mit den Parkwächtern – ohne Ergebnis. „Er macht ja nur seine Arbeit nach Anweisung des Zweckverbandes.“ Mit dessen Geschäftsführer Dieter Hofer hat Hermann auch schon gesprochen – ergebnislos. Der ZVB hatte 2009 nach der Einführung des orangefarbenen Behindertenausweises beschlossen, deren Inhabern die Parkgebühren nicht zu erlassen.

Für Hermann ist das „eine große Diskriminierung von Behinderten und Schutzbefohlenen“. Denn eigentlich sollten die Inhaber des orangenen Ausweises die gleichen Rechte haben wie jene Schwerbehinderten mit dem blauen Ausweis. „Normal ist es so, dass man auf öffentlichen Stellplätzen umsonst parken darf – nur nicht auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen“.

Eigentlich wollte der Gesetzgeber 2009 mit dem „kleinen“ Behinderten­ausweis (orange) diese benachteiligten Menschen jenen mit blauem Ausweis gleichstellen. Den blauen Schein gibt es nur ab einer 80-prozentigen Schwerbehinderung. Menschen mit 70 Prozent Schwerbehinderung bekommen diesen nicht, obwohl sie meist die gleichen Einschränkungen haben, so Hermann. „Überall wo ich hinkomme wird darauf Rücksicht genommen, indem man kostenlos parken kann. Nur nicht am Brombachsee“.

Für Hermann ist das absolut un­verständlich, was er auch der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Irmgard Badura, mitgeteilt und sie um Unterstützung gebeten hat. Doch Badura sind die Hände gebunden – der Zweckverband ist keine „staatliche Behörde oder Einrichtung“, auf die sei einwirken könne, so die Antwort. Sie schrieb zwar einen Brief nach Ramsberg, doch die Antwort fiel negativ aus: Mit dem orangefarbenen Ausweis seien zwar gewisse Parkerleichterungen verbunden, „dabei wurde aber ausdrücklich ausgeschlossen, dass diese das Anrecht haben, auf einem offiziellen Behindertenparkplatz zu parken.

Nachdem hier bereits der Gesetzgeber vorgibt, dass für diesen Inhaberkreis besondere Parkplätze nicht zur Verfügung stehen, sah der Zweckverband Brombachsee bisher auch nicht die Veranlassung, die Gruppe der Inhaber des orangefarbenen Parkausweises ein entsprechend kostenloses Parken auf seinen Flächen einzuräumen“.

Für Hermann ist das ein Unding. „Das Seenland stellt sich ja betont behindertenfreundlich dar – das passt nicht zusammen“. Er hofft, dass die Verantwortlichen in den See-Zweck-verbänden nochmals darüber nachdenken, ob den Inhabern des orangefarbenen Ausweises nicht die Park­gebühr erlassen werden könnte. „Andernorts ist es doch auch möglich“.
 

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