Bunte Liste in Pleinfeld von Wahl ausgeschlossen

18.2.2014, 13:11 Uhr

Nach den Vorschriften müssen an einer solchen Abstimmung mindestens drei wahlberechtigte Personen beteiligt sein, heißt es in einer Erklärung der Behörde von gestern. Nur so sei "die Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses" möglich. Diese "demokratische Mindestanforderung" sei in diesem Fall nicht erfüllt worden.

Den fraglichen Wahlvorschlag für die Pleinfelder Bürgermeister- und Gemeinderatswahl hatte bereits der örtliche Wahlausschuss zurückgewiesen. An der Aufstellungsversammlung hatten neben dem Versammlungsleiter, der nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) nicht wahlberechtigt ist, nur noch zwei weitere Fans der Bunten Liste teilgenommen.

Vorschlag zu spät eingereicht

Die Wahlvorschlagsträger, wie das amtlich heißt, haben sich dann mit einer Beschwerde über die Entscheidung in Pleinfeld an die Regierung gewandt. Der dortige Ausschuss ist mit einem Abteilungsdirektor sowie je einem Richter des Amtsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes in Ansbach besetzt.

Der Fehler hätte nicht einmal mehr im Nachhinein korrigiert werden können. Die Drei-Tages-Frist für die Einreichung neuer Wahlvorschläge wäre da schon abgelaufen. Sie endete am 23. Januar. Die Prüfung in Pleinfeld konnte aber erst am 21. Januar abgeschlossen werden, weil der Vorschlag so spät eingereicht worden war.

Für die Wahl am 16. März lag dem Ausschuss bei der Regierung nur diese eine Beschwerde vor. Bei der Kommunalwahl vor sechs Jahren musste er überhaupt nicht tätig werden.

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