Bürgerentscheid über Langenaltheimer Fotovoltaikanlage

21.9.2017, 06:55 Uhr
Bürgerentscheid über Langenaltheimer Fotovoltaikanlage

© Limes-Luftbild.de

Die Initiatoren Ralf Lotter, Erika Albrecht und Andreas Zolnhofer hatten den Antrag auf Bürgerentscheid nebst Unterschriften am 18. August an Bürgermeister Alfred Maderer (FW) übergeben und damit das Verfahren eingeleitet. Mit 332 Unterschriften wurde das nötige Quorum von zehn Prozent der wahlberechtigten Langen­altheimer klar überschritten. Das Bürgerbegehren hatten über 18 Prozent der 1 779 Wahlberechtigten unterstützt.

Eine „überschlägige Prüfung“ des Antrags durch die Rechtsaufsicht am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ergab jedoch diverse Mängel – formell wie materiell. So waren zwar Stellvertreter für jeden der drei Initiatoren benannt worden, doch waren die Unterschriften vertauscht. Allein dieser formale Fehler machte den Antrag unzulässig.

Darüber hinaus befand die Rechtsaufsicht, dass die Fragestellung und damit die Konsequenzen des Bürgerentscheids die Gemeinde in ihrer Handlungsfähigkeit zu stark eingeschränkt hätten, indem generell keine Bebauungspläne für Freiflächensolaranlagen mehr möglich gewesen wären. „Sind sie dafür, dass die Gemeinde Langenaltheim alles zu unterlassen hat, was der Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet dienlich ist, dass keine entsprechenden Bebauungspläne aufgestellt werden und dass die Gemeinde darüber hinaus alle rechtlichen zulässigen Maßnahmen zu ergreifen hat, um die Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen zu verhindern?“, hatten die Fragen auf den Unterschriftslisten gelautet. Diese Fragestellung „erscheint unzulässig“, so die Rechtsaufsicht in einem Schreiben an die Gemeinde.

Zudem bedinge der Bürgerentscheid in dieser Form eine Vielzahl von Entscheidungen durch den Gemeinderat, die noch nicht vorhersehbar seien. Darüber hinaus sei in der Fragestellung nicht erkennbar, ob nur große Freiflächenanlagen oder auch kleinere Anlagen zur Selbstversorgung von Bürgern oder Betrieben gemeint seien.

Die Frage im Bürgerentscheid sei auf alle derartigen Anlagen bezogen, die Begründung ziele aber nur auf die geplante Anlage nahe dem „Krauthaus“ ab. „Frage und Begründung weichen voneinander ab“, brachte Maderer die Stellungnahme des Landratsamtes auf den Punkt. Das Bürgerbegehren sei deswegen unzulässig und „muss abgelehnt werden“, so der Bürgermeister. Nachdem die drei Initiatoren nicht vollständig anwesend waren und deshalb der Antrag nicht zurück­genommen werden konnte, wurde dieser mit 10:2 Stimmen abgelehnt.

Einstimmig fürs Ratsbegehren

Dafür fiel die Zustimmung zum Ratsbegehren einstimmig aus. Gemeinderat Friedrich Albrecht (CSU) betonte, dass der Sinn des Antrags auch mit dem Ratsbegehren erfüllt werde. „Die Hauptsache ist: Der Bürger darf entscheiden“, sagte er mit Blick auf das umstrittene Projekt des Unternehmens NE-LA, das die Anlage auf 33 Hektar privaten wie gemeindlichen Flächen realisieren will. Bis zur Entscheidung werde zunächst Stillstand herrschen, schätzte Bürgermeis­ter Maderer. „Seitens der Firma wei­terzuplanen, ist wegen der ausstehenden Entscheidung wenig sinnvoll.“

Wann der Bürgerentscheid in Langenaltheim über die Bühne gehen wird, steht noch nicht fest. Bürgermeister Alfred Maderer vertrat in der Sitzung die Ansicht, dass ein Termin direkt vor Weihnachten wenig sinnvoll sei. In Abstimmung mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes und den Initiatoren des Bürgerbegehrens müs­se zunächst die Fragestellung festgesetzt und vom Gemeinderat beschlossen werden. „Dann brauchen wir rund acht Wochen Vorlauf für Druck der Stimmzettel und den Versand der Benachrichtigungen zum Bürgerentscheid“, so Daniela Erdinger. Der Termin würde dann auf einen Adventssonntag fallen. Deshalb bevorzugt Maderer einen Termin im Januar. Abgestimmt werden muss zwar eigentlich binnen drei Monaten, diese Frist kann aber auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.

Maderer informierte in der Sitzung auch, dass die Firma NE-LA vor dem Bürgerentscheid zwei Informationsveranstaltungen abhalten will. Die geplante Anlage „soll zu 100 Prozent in Bürgerhand sein“, so Maderer. Der Gemeinderat hatte der Planung und der damit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes für das Fotovoltaik-Areal in der Mai-Sitzung zugestimmt.

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