Das Baugebiet in Hattenhof kommt vorwärts

30.1.2018, 06:05 Uhr
Das Baugebiet in Hattenhof kommt vorwärts

© Robert Renner

Anfang Oktober vergangenen Jahres war das Stadtbauamt beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit dem Büro Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten in Eichstätt einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Diplom-Ingenieurin Stephanie Hackl stellte den Vorentwurf nun im Bauausschuss vor und erhielt dafür viel Lob.

Das Areal, dessen Bebauungsplan die Gebietsbezeichnung „Hattenhof – Stadtnah im Grünen“ trägt, umfasst 43000 Quadratmeter. Circa 27000 Quadratmeter werden für Bauplätze verwendet, der Rest sind Grün-, Ausgleichs- und Verkehrsflächen. Es entstehen 38 Bauplätze mit Größen zwischen 550 und 900 Quadratmetern. Das Wohnviertel wird in drei Teil­bereiche untergliedert und mit einer Stichstraße von der Kreisstraße WUG 1 her erschlossen.

Im südlichen Bereich werden zwölf Grundstücke hofartig um eine Grünfläche angelegt, im westlichen und östlichen Teil werden 26 Häuser entlang einer Ringstraße entstehen. Zum Wohngebiet am alten Umspannwerk hin ist ebenso wie in der Mitte des neuen Quartiers eine Grünfläche geplant. Beide sind als Streuobstwiesen oder auch als Spielplatz nutzbar. Zur bestehenden Bebauung wird es im Norden einen Durchgang geben, der bei Bedarf, beispielsweise in Not­fällen, für Fahrzeuge geöffnet werden kann.

Für das Wohngebiet wurde Hackl zufolge eine Grundflächenzahl von 0,35 festgelegt. Das bedeutet, das 35 Prozent eines Grundstücks bebaut werden dürfen. Der First darf höchs­tens 7,5 Meter hoch werden. Reihen- und Doppelhäuser dürfen nicht gebaut werden. Außerdem gibt es eine Baulinie jeweils parallel zur Straße, an der entlang die Vorderkanten der Häuser ausgerichtet werden müssen. Das heißt, ein Zurückversetzen eines Hauses im Grundstück ist nicht zulässig.

Grelle Fassadenfarben sind untersagt. Garagen und Carports dürfen maximal 40 Quadratmeter Grundfläche haben, Geräteschuppen höchstens 15 Quadratmeter. Zu öffentlichen Verkehrsflächen hin darf es keine Gartenmauern geben, Zäune sind maximal in einer Höhe bis 1,30 Meter zulässig, es dürfen keine geschlossenen oder Drahtgeflechtzäune sein.

Vielfalt oder Durcheinander

Vorgegeben hatten die Landschaftsarchitekten eigentlich, dass nur Satteldächer mit Neigungen zwischen zwölf und 50 Grad errichtet werden dürfen. Lediglich zur bestehenden Bebauung im Westen hin sollten auch Walmdächer möglich sein. Dies war der einzige Punkt, an dem es Kritik gab. Martin Britz (SPD) merkte an, dass „heute wieder gerne im Bauhausstil mit Flachdächern“ gebaut wird. Setze man die Satteldachform fest, müssten sich Verwaltung und Stadtrat „wieder ständig darüber unterhalten, ob wir Ausnahmen zulassen“. Und das sorge letztlich für Unmut auf allen Seiten, warnte Britz.

Dies sieht auch seine Parteifreundin Inge Pfitzinger-Miedel so. Sie lobte die Planung an sich als „sehr stimmig“. Bei den Dächern allerdings würden die Bauherren sehr eingeschränkt. Und auch Katrin Schramm von den Grünen outete sich als „ein Freund der Vielfalt“. Sie lobte aber ausdrücklich die unterschiedlichen Grundstücksgrößen, die angeboten werden.

Für Klaus Drotziger (CSU) hat es hingegen „einen gewissen Charme, wenn es bei den Dächern eine gewisse Einheitlichkeit“ gibt. Damit hänge schon zusammen, ob letztlich „ein schön gewachsenes Baugebiet“ entstehe „oder doch eher ein gewisses Durcheinander“.
Die Dachformen im gesamten Baugebiet freizugeben, sei aus städtebaulicher Sicht „schwierig“, pflichtete Stadtbaumeister Thomas Schwarz bei. Er plädierte dafür, „zumindest die Außenreihen einheitlich zu halten“. Andernorts sei das Problem so gelöst worden, dass man nur in einen bestimmten Bereich die Dachform freigab.

Ähnlich sieht dies Stephanie Hackl. Die Planerin wies darauf hin, dass  „städtebauliche Einheiten immer auch von ihrer Struktur leben“. Als Gegenbeispiel würden viele moderne Wohngebiete, nicht zuletzt im Ingolstädter Raum dienen, in denen man den Bauherren „eigentliche eine große Freiheit geben“ wollte, wo aber letztlich „ein großes Durcheinander“ herrscht.

Letztlich verständigte sich der Bausenat auf den Kompromiss, nur im westlichen Teil, der an die bestehende Bebauung angrenzt, die Dachformgestaltung freizugeben. Im übrigen Baugebiet sind Satteldächer vorgeschrieben.

Das neue Wohngebiet entsteht in der Folge eines Antrags der CSU-Fraktion, die das Thema Baulanderschließung im Weißenburger Stadtrat seit geraumer Zeit forciert. Der Grundsatzbeschluss erfolgte im Juli 2016. Seitdem wurde das Projekt konsequent vorangetrieben. Fraktionschef Drotziger dankte der Verwaltung für „die zügige Umsetzung“. Das Wohngebiet habe „eine wirklich attraktive Lage“ gerade auch für junge Familien. Er ist überzeugt: „Es wird ein Areal entstehen, das Weißenburg gut zu Gesicht steht.“

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