Die Altmühl wird vermessen

9.2.2017, 17:00 Uhr
Die Altmühl wird vermessen

© Jan Stephan

Die Entscheidung war am Ende überraschend einmütig. Immerhin gab es das ein oder andere Argument, sich gegen eine Vermessung auszusprechen. Das Wasserwirtschaftsamt zum Beispiel lehnt das Verfahren ab, weil man es für unnötig hält. Die einfache Alternative wäre, die historischen, auf Landkarten eingetragenen Grenzpunkte anzuerkennen, meint die Ansbacher Behörde. Und auch im Rathaus gibt es überzeugte Gegner der Neuvermessung. In den Sitzungsunter­lagen findet sich eine Stellungnahme des Stadtkämmerers Valentin Mindrean.

In der rät der Kämmerer, von dem Uferlinienfestsetzungsverfahren abzusehen, „da der zu erwartende Nutzen, beziehungsweise Mehrwert nicht erkennbar“ sei. Dafür Geld auszugeben sei mit den „Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ nicht vereinbar. Etwas weniger bürokratisch ausgedrückt: der Kämmerer findet, dass jeder Euro herausgeschmissenes Geld ist, der für das Verfahren ausgegeben wird, weil man das Ergebnis ohnehin kenne. Tatsächlich ist man sich in der Verwaltung einig, dass die Sanierungsmaßnahme am Parkplatz nicht die Grundstücke der Grafenfamilie berühren kann. Zu weit seien die historischen Grenzen entfernt, als dass es hier zu einem Konflikt kommen könne.

Der einstimmige Beschluss ist denn auch eher als Zugeständnis an die Grafenfamilie zu sehen. Und als der Versuch, einen Streit zu befrieden, der zuletzt aus dem Ruder gelaufen war. Vor allem streitet man um die Auszahlung von Fördergeldern für die Sanierung des Neuen Schlosses. Die Stadtwerkeinsel aber ist zum Nebenkriegsschauplatz geworden. Der Grafenfamilie gehört an dieser Stelle die Altmühl samt Uferstreifen und sie glaubt, dass die Stadt mit der Sanierung des Parkplatzes ihren Grund tangiert.

Das hielt man im Rathaus lange für unmöglich und tut es vermutlich immer noch, ist nun aber bereit, den ein oder anderen Tausender in die Hand zu nehmen, um zumindest dieses Thema vom Tisch zu bekommen. Wie lange die geplante Sanierung des Parkplatzes auf der Stadtwerkeinsel damit stillsteht, ist unklar.

Laut Stefan Eberle, dem geschäftsführenden Beamten der Stadt, hätten sich die Behörden weder zu den Kos­ten noch der Dauer des Verfahrens geäußert. Was nicht zuletzt daran lag, dass man sich lange nicht einig war, wer für ein solches Verfahren eigentlich zuständig sei.

Wasserwirtschaftsamt, Vermessungsamt und Landratsamt spielten sich Bälle gegenseitig zu. Inzwischen ist klar, dass der Antrag für die Vermessung beim Landratsamt gestellt werden muss. Dort sei man inzwischen der Meinung, dass es „nicht so kompliziert“ werde, das Verfahren durchzuführen, so Eberle. Er sprach sich nun ebenfalls dafür aus, dass Verfahren zu beauftragen. „Grundstücksgrenzen sind von elementarer Bedeutung und das ist vielleicht doch der richtige Weg.“

Walter Otters, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, plädierte ebenfalls für das Uferlinienfestsetzungsverfahren. „Wir werden nicht umhinkommen, das zu machen. Wir sollten das durchziehen, damit schaffen wir Klarheit und ein Stück auch Rechtssicherheit.“ Das Uferlinienfestsetzungsverfahren soll für den Bereich der geplanten Baumaßnahme für beide Ufer beantragt werden und auf der nördlichen Uferseite der Insel bis zur Bootseinstiegsstelle ausgedehnt werden.

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