„Drama der Urzeit“ kommt nicht mehr nach Solnhofen

8.1.2016, 08:11 Uhr
„Drama der Urzeit“ kommt nicht mehr nach Solnhofen

© Leykamm

Der Fall ist geradezu exemplarisch für die Probleme, die das geplante deutsche Kulturgutschutzgesetz zahlreichen Museen, Sammlungen und Sammlern beschwert. Denn die Versteinerungen sollen generell ab einem gewissen Wert unter die neue Regelung fallen und zum Kulturgut erklärt werden. Damit wären etwa wertvolle Fossilien wie das „Drama der Urzeit“ (auf der Steinplatte ist ein Raubfisch zu sehen, der gerade einen Flugsaurier erlegt hat und dann selbst zu Tode kam) auf Dauer in den Ausstellungen Deutschlands festgesetzt und der Eigentümer könnte nicht mehr darüber verfügen.

„Damit wird jahrelang aufgebautes Vertrauen zerstört“, schimpft Museumsleiter Martin Röper. Ihm war es 2011 gelungen, das „Drama der Urzeit“ als Dauerleihgabe nach Solnhofen zu bekommen. Dem im Ausland sitzenden Eigentümer war zugesagt worden, dass er das Stück auch für Sonderausstellungen weltweit anderen Museen oder Sammlungen zur Verfügung stellen könne. Doch diese Zusage kann Röper angesichts des geplanten Gesetzes nicht mehr geben, weswegen der Fossiliensammler die bedeutende Versteinerung nicht mehr nach Solnhofen zurückkehren lässt.

Damit werde Röper zufolge genau das Gegenteil von dem erreicht, was das Kulturgutschutzgesetz eigentlich anstrebt: wertvolle Funde dauerhaft zu sichern und diese in Deutschland der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das sei mit der Dauerleihgabe und der Zusammenarbeit des Museums mit dem Eigentümer des Fossils möglich gewesen. Dies beruhe jedoch „ausschließlich auf gegenseitigem Vertrauen“, so Röper. So stamme das Konzept, besondere Fossilien über Leihgaben möglichst vielen Menschen auf der Erde im Original zu zeigen, vom Eigentümer des „Dramas in der Urzeit“ selbst. Da etwa nicht alle Chinesen nach Solnhofen kommen können, wurde das „Drama der Urzeit“ 2013 für eine Saison nach China ausgeführt, dort ausgestellt, und danach wieder nach Solnhofen zurückgebracht.

Der Eigentümer hat dann dieses wertvolle Fossil dauerhaft für den neuen „Paläozoo“ des Solnhofener Museums zur Verfügung gestellt. Bereits vor zweieinhalb Jahren hatten Röper und der Eigentümer vereinbart, dass die Versteinerung im Frühjahr 2016 in einer Ausstellung in den USA gezeigt werden kann – auf der Basis eines „wissenschaftlichen Leihverkehrs“ (Röper), der nichts mit dem Gesetz zu tun hat.

Doch wenn das Stück nach der Ausstellung in den USA wieder nach Deutschland zurückkehren soll, sieht sich der Eigentümer mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz konfrontiert, das demnächst verabschiedet werden soll. Das Stück könnte im Land zum „national wertvollen Kulturgut“ in die Kategorie des Archäopteryx eingestuft und damit vom Staat in Deutschland gegen den Willen des Eigentümers festgesetzt werden. „Das „Drama der Urzeit“ bekommt deshalb kein Rück­flugticket nach Deutschland“, so der Museumsleiter Solnhofens.

Dass der Eigentümer angesichts des geplanten Gesetzes verunsichert ist, führt Dr. Martin Röper auf den „nie für möglich gehaltenen schwammigen Begriff“ der Kulturgüter zurück, unter den die Fossilien fallen sollen. Für ihn ist es unklar, wo die Grenzen zwischen „Kulturgut“, „wertvollem Kulturgut“ und „national wertvollem Kulturgut“ verlaufen. Versteinerungen können aus seiner Sicht nicht per se als Kulturgut bezeichnet werden, da allenfalls eine überaus aufwendige Präparierung eines sehr wertvollen Stücks dies rechtfertigen würde. Bis auf einige Ausnahmen seien Fossilien Naturgut, „weil kein Mensch mit ihrer Erschaffung zu tun hatte“.

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