Großbrand in Pappenheim: Wohnhaus stand in Flammen

23.2.2016, 15:28 Uhr
Weithin sichtbarer Großbrand: Das Wohnhaus unterhalb der Pappenheimer Burg stand in Flammen.

© Uwe Mühling Weithin sichtbarer Großbrand: Das Wohnhaus unterhalb der Pappenheimer Burg stand in Flammen.

Die beiden Bewohner – ein 72-jähriger Mann und seine 69 alte Frau – konnten sich gerade noch rechtzeitig in Sicherheit bringen, wurden aber leicht verletzt und durch das Rote Kreuz zu Untersuchungen ins Weißenburger Krankenhaus gefahren. Während der Mann wieder entlassen werden konnte, musste die Frau wegen einer leichten Rauchvergiftung vorerst stationär bleiben.

Die Unfallursache für das Großfeuer am Niederländersteig war zunächst noch unklar. Bei den ersten Ermittlungen der Kripo Ansbach stellte sich dann jedoch heraus, dass vermutlich ein technischer Defekt im Bereich des Wohnzimmers den Brand ausgelöst hat. Der Sachschaden liegt nach ersten Schätzungen der Polizei bei rund 200000 Euro.

Eine aufmerksame Nachbarin und Zeugin hatte gegen 4.45 Uhr den Notruf getätigt. Die Integrierte Leitstelle alarmierte da­raufhin Polizei, Feuerwehren und Bayerisches Rotes Kreuz (BRK). Als die Rettungsdienste am Unglücksort eintrafen, stand das Gebäude bereits im Vollbrand. Laut Einsatzleiter Otto Schober – er ist Pappenheimer Kommandant und Kreisbrandmeister – war es vor Ort eine „sehr schwierige Wasserversorgung“. Erschwert wurde der Einsatz auch durch die Hanglage und die engen Zufahrtswege.

Rund 100 Aktive der Feuerwehren von Pappenheim, Bieswang, Solnhofen, Langenaltheim und Treuchtlingen waren im Einsatz. Zwei Wehrleute zogen sich laut Schober dabei leichte Verletzungen zu. Die Feuerwehren arbeiteten unter anderem mit der Drehleiter und schwerem Atemschutz.

Das Ehepaar, das durch den Brand im Prinzip alles an Kleidung, Habseligkeiten und Erinnerungsstücken verloren hat, kann vorerst in einer anderen Wohnung in der Altmühlstadt leben. Bürgermeister Uwe Sinn, der mit dem Haus­besitzer gut befreundet ist und sich vor Ort ein Bild machte, hätte andernfalls bereits eine Ferien­wohnung parat gehabt.