Kriegswaffen in Pappenheim werden heute verhandelt

29.1.2019, 06:05 Uhr
Kriegswaffen in Pappenheim werden heute verhandelt

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Im Dezember 2016 hat die Polizei das Anwesen des Mannes nach einem Tipp aus der Bevölkerung durchsucht und ein regelrechtes Arsenal an funktionstüchtigen Waffen sichergestellt. Insgesamt 206 Posten listete die Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung am Weißenburger Amtsgericht auf. Vieles davon waren aber nur Teile von Waffen. Einige Gewehre und Pis­tolen besaß der Sportschütze ganz legal. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, dass er unter anderem eine funktionstüchtige Maschinenpistole MP40 mit mehreren Magazinen, fünf Revolver, vier Pistolen, zwei Schreck­schussrevolver, vier Schreckschusspistolen und eine Repetierbüchse ohne die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis besessen habe.

Das Amtsgericht Weißenburg sah den Sachverhalt als erwiesen an und verurteilte den bis dahin nicht vor­bestraften 53-Jährigen unter anderem wegen „vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Schöffengericht war damit deutlich über das von Staatsanwaltschaft (ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung) und Verteidigung (möglichst nah an der gesetzlichen Vorgabe von mindestens einem Jahr) geforderte Maß gegangen. Es solle ein klares  Zeichen gesetzt werden, dass „der Besitz von Kriegswaffen nicht toleriert wird“, hieß es damals in der Urteilsbegründung.

Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Bei der Verhandlung in Weißenburg ist nur ein einziger Zeuge gehört worden, heute im Landgericht sollen es vier sein. Einer davon ist ein Waffensachverständiger des Landeskriminalamts.  Der Pappenheimer will die Waffen im Fehlboden seines Anwesens gefunden haben, das er in den 90er-Jahren gekauft hat. Als Waffensammler hätten sie ihn fasziniert, sagte er im Prozess vor einem halben Jahr aus. Versteckt habe er die Sachen, damit we­der seine Kinder noch seine damalige Frau mit den Waffen in Berührung kommen. 

In seiner Aussage berichtete der Mann auch von anderen Kriegsdevotionalien, die er bei sich zu Hause habe. Bilder von Goebbels oder Hitler, eine Ausgabe von „Mein Kampf“ und eine verbotene Hakenkreuzfahne ka­men zur Sprache. Der Besitz der verbotenen Nazisymbole soll in einem anderen Verfahren verhandelt werden.

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