Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird Sperrzone

21.2.2019, 16:33 Uhr
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird Sperrzone

© Dr. Spengler/bbz

Von der für den Menschen ungefährlichen Krankheit sind vor allem landwirtschaftliche Betriebe mit Rindern, Schafen und Ziegen betroffen. Die Übertragung der Krankheit zwischen den Tieren erfolgt in der Regel über Stechinsekten, hieß es in der Pressemitteilung.

In einem Betrieb in Berglen (Rems-Murr-Kreis) in Baden-Württemberg wurde kürzlich die Blauzungenkrankheit festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurde um den betroffenen Betrieb eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern festgesetzt. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fällt in dieses Gebiet.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wird daher eine Allgemeinverfügung erlassen und den Landkreis zum Sperrgebiet erklären. Die Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am Samstag, 23. Februar, amtlich bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der amtlichen Bekanntmachung – damit ab Sonntag. Nach Erlass ist die Allgemeinverfügung auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de/blauzungenkrankheit zu finden.

Mit der Einrichtung des Sperrgebiets gelten für Landwirte und andere Tierhalter tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Zum Beispiel dürfen Wiederkäuer sowie deren Samen, Eizellen und Embryonen nur unter bestimmten Voraussetzungen in freie Gebiete verbracht werden. Wer im Sperrgebiet Rinder, Schafe, Ziegen oder Rehe und Hirsche hält, hat dies, sofern die Tiere dort noch nicht registriert sind, unter Angabe des Standorts der Tiere unverzüglich dem Veterinäramt in Weißenburg zu melden. Von der Sperrmaßnahme sind im Landkreis 532 Betriebe mit 44597 Rindern sowie 273 Schaf- und Ziegenhalter mit insgesamt 15239 Schafen und Ziegen betroffen. Den Tierhaltern wird empfohlen, eine Schutzimpfung empfänglicher Tiere durchzuführen. Fleisch und Milchprodukte der betroffenen Tiere können bedenkenlos verzehrt werden.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit veröffentlicht auf seiner Internetseite neben den Informationen zur Blauzungenkrankheit auch die in Bayern festgelegten Restriktionszonen, die in Kürze aktualisiert werden. Weitere Infos zur Blauzungenkrankheit für Tierhalter gibt es beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/blauzungenkrankheit), beim Friedrich-Loeffler-Institut (www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit) und beim Verbraucherschutzministerium (www.stmuv.bAyern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit).

Zum Thema

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease/BT) ist eine virus­bedingte Krankheit der Schafe und Rinder, die anzeigepflichtig ist. Ziegen, Lamas, Alpakas und Wildwie­derkäuer wie etwa Rehe und Hirsche sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich. Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.

Im August 2006 wurde das Blauzungenvirus-Serotyp 8 (BTV-8) erstmals in Deutschland festgestellt. Es breitete sich in den Jahren 2007 bis 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktionszone ausgewiesen. Von 2012 bis Dezember 2018 war Deutschland offiziell frei von dieser Tierseuche.

Im Dezember 2018 jedoch wurden erste Fälle von BTV-8-Infektionen in Baden-Württemberg bestätigt. Westliche Teile des Landkreises Ansbach fallen bereits seit 2. Februar 2019 in die Restriktionszone.

Der Erreger kommt weltweit in tropischen und subtropischen Regionen vor. Die Übertragung erfolgt über blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen. In diesen kann sich das Virus produktiv vermehren und längere Zeit verweilen.

Vor allem bei Schafen entwickeln sich schwere klinische Symptome. Bei erkrankten Schafen sieht man häufig Entzündungen der Kopfschleimhäute. Infizierte Rinder zeigen in der Regel weniger ausgeprägte Symptome, Aborte sind häufig die einzigen Anzeichen der Blauzungeninfektion beim Rind.

 

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