Ministerium hat Cold Water Challenge nie verboten

18.6.2014, 14:58 Uhr
Die Nachricht, dass das bayerische Innenministerium die Spaßaktion "Cold Water Challenge" den Feuerwehren verboten hat, schlug hohe Wellen. Doch das Mimisterium wehrt sich gegen den Vorwurf, denn diese Anweisung hat es nie gegeben.

© js Die Nachricht, dass das bayerische Innenministerium die Spaßaktion "Cold Water Challenge" den Feuerwehren verboten hat, schlug hohe Wellen. Doch das Mimisterium wehrt sich gegen den Vorwurf, denn diese Anweisung hat es nie gegeben.

Der Ministeriumssprecher stellte fest, dass es keinerlei Schreiben seines Hauses gäbe. „Wir sind da schlicht nicht zuständig. Das wäre Sache der Gemeinden“, sagte er gegenüber unserer Zeitung.

Die Kollegen vom Innenministerium in Baden-Württemberg allerdings äußerten sich in einem Schreiben sehr wohl zu dem „Cold Water Challenge“. Das Schreiben kritisiert die Aktion in scharfen Worten. Die Videos, die die Feuerwehren von ihren Aktionen ins Netz stellten, „überschreiten aber meistens die Grenzen einer nur annähernd vernünftigen Öffentlichkeitsarbeit“, heißt es dort etwa.

Im Falle eines Unfalls gäbe es nicht nur keinen Versicherungsschutz über die Feuerwehr, sondern es stelle sich im Regressfall auch die Frage grober Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz. Strafrechtliche Konsequenzen seien dann nicht ausgeschlossen. „Wir fordern die Feuerwehren dringend auf, solche Aktionen zu unterlassen“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben von Innenministerium Baden-Württember, dem Landesfeuerwehrverband und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Das war allgemein als Verbot der Spaß-Aktion interpretiert worden.

Die Mitteilung sorgte für ein großes Medienecho und kam auch bei vielen
Feuerwehrleuten nicht gut an. „Für’s Arbeiten sind wir gut genug, aber Spaß haben dürfen wir nicht“, kommentierte ein Floriansjünger das Verbot in den Sozialen Medien.

Ministerium steht neutral zur Challenge

In einer offiziellen Pressemitteilung äußerte sich das Ministerium nun dezidiert neutral zu dem Gaudi-Werttbewerb. Man habe zu keinem Zeitpunkt zur „Cold Water Challenge“ negative Empfehlungen oder Verbote ausgesprochen. Allerdings gab es offenbar einen Hinweis des Kommunalen Unfallversicherungsverbands Bayern als Versicherungsträger der Gemeinden. Der habe die Kommunen darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den „Challenge-Aktionen“ keinen Feuerwehrdienst darstelle und dewegen dafür kein Versicherungsschutz bestehe, so das Inneministerium.

Der Bericht hatte dafür gesorgt, dass auch viele Feuerwehrleute im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen von einem bayerischen Verbot ausgingen. Beim „Cold Water Challenge“ geht es darum, sich möglichst spektakulär ins kalte Wasser zu stürzen und innerhalb von 48 Stunden ein Beweisvideo dieser Aktion ins Netz zu stellen.

In diesem werden am Ende die nächsten Feuerwehren nominiert, die es einem gleichtun sollen. Schaffen sie das nicht binnen 48 Stunden, müssen sie ein Grillfest ausrichten. So zumindest sehen es die ungeschriebenen Spielregeln der Aktion vor. Im Weißenburger Land hatten sich mehrere Feuerwehren rund um den See mit eher harmlosen Aktionen an dem Wettbewerb beteiligt.

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