Musik bei Weißenburger Kirchweih muss früher enden

5.2.2018, 10:38 Uhr
Musik bei Weißenburger Kirchweih muss früher enden

Das Weinzelt ist – wie bisher – täglich bis 1.30 Uhr geöffnet, der Ausschank muss aber um 1 Uhr und die Musik bereits um 24 Uhr enden. Bisher durfte bis 1 Uhr gespielt werden, der Ausschank war bis 1.15 Uhr erlaubt. Anders verhält es sich freitags und samstags, also an vier von zehn Festtagen. Da gelten die bisherigen Regelungen. Die Musik darf bis 1 Uhr spielen, das Zelt schließt dennoch um 1.30 Uhr. Der Sicherheitsdienst des Weinzeltes und jener am Festplatz sind bis 2 Uhr vor Ort.

Dies teilten der Weißenburger Rechtsamtsleiter Heiko Stefke und Andre Bengel, Vorsitzender des Kirchweihausschusses, der das größte Volksfest im südlichen Mittelfranken ehrenamtlich organisiert, mit. Bengel wies darauf hin, das der Ausschuss auf die Öffnungszeiten wenig Einfluss hat. Diese werden von der Stadt festgelegt. Der Kirchweihausschuss fungiere hier eher als Vermittler zwischen den In­teressen der Besucher, der Wirte und Standbetreiber sowie der Anwohner, die mit den Begleiterscheinungen der Kirchweih, wie Lärm, Wildpinklern und anderem leben müssen.

Stefke präzisierte auch die neue Regelung mit einem Dezibelbegrenzer, der für eine Lärmentlastung der Anwohner sorgen soll (wir berichteten). Die Musiklautstärke, egal ob Livedarbietung oder von Tonübertragungsgeräten muss jeweils so beschränkt werden, dass weniger als 40 dB(A) zur Nachtzeit, gemessen an der Grundstücksgrenze des nächstgelegenen Wohnhauses, ankommen.

Bisher musste ab 24 Uhr die Leistung der im Weinzelt verwendeten Tonwiedergabegeräte auf 55 dB(A), gemessen am nächstgelegenen Wohngebäude, zurückgenommen werden.

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