Ramsberger Kommandant reichte Klage ein

28.7.2017, 08:43 Uhr
Ramsberger Kommandant reichte Klage ein

© Markus Steiner

Wie berichtet, hatte der Pleinfelder Marktgemeinderat in einer Sitzung Mitte Juni dem mit großer Mehrheit von den Ramsberger Feuerwehrleuten gewählten Kommandanten die formelle Zustimmung verweigert. Ein Fall, der insofern ungewöhnlich ist, weil man andernorts üblicherweise froh ist, dass sich heute überhaupt noch jemand für ein verantwortungsvolles Ehrenamt zur Verfügung stellt.

Laut gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen soll die Gemeinde Pleinfeld noch einmal gegenüber dem Verwaltungsgericht Ansbach Stellung beziehen, warum dem Kommandanten die Bestätigung versagt wurde. Die kann gemäß dem Bayerischen Feuerwehr­gesetz nämlich nur dann verweigert werden, wenn es triftige Gründe gibt. „Die Bestätigung ist zu versagen, wenn er fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist“, heißt es hierzu im Feuerwehrgesetz wörtlich.
Wie der Marktgemeinderat aus der unglücklichen Nummer wieder he­rauskommen will, ist auch jetzt noch unklar. Bürgermeister Markus Dirsch ist derzeit erkrankt, seine Stellvertreterin Inge Dorschner wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu Details äußern, bestätigte aber, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht eingegangen sei.

Dem Gemeinderat bleiben nach unseren Recherchen eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder er bestätigt in einer der nächsten Gemeindratssitzungen dieses Mal den Kommandanten oder bestellt stattdessen einen „Notkommandanten“. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht diese Möglichkeit vor, dass Personal für die Feuerwehr, die eine Pflichtaufgabe der Kommune ist, auch „zwangsweise“ rekrutiert werden darf. Nach Artikel 8 Absatz 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz muss die Gemeinde einen Kommandanten aus dem Kreis der Feuerwehrdienstleistenden  bestellen, wenn drei Monate nach dem Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gefunden werden konnte. Das gilt auch für den stellvertretenden Kommandanten.

Dass die Gemeinde Pleinfeld in Ramsberg indes noch einen geeigneten Nachfolger für Riedl findet, gilt als unwahrscheinlich. Bereits in der betreffenden Gemeinderatssitzung hatte der stellvertretende Ramsberger Kommandant angekündigt, dass er nicht zur Verfügung stehe und die große Mehrheit der Kameraden in der Feuerwehr Riedl für den geeignetsten Bewerber sehen. Der „Runde Tisch“ mit einem Mediator, der die Wogen zwischen der Marktgemeinde und der Ramsberger Feuerwehr wieder glätten soll, hat unseren Informationen zufolge noch immer nicht stattgefunden. Angeblich scheiterte das Treffen bislang aus terminlichen Gründen.

Wird ein Notkommandant bestellt?

Würde in Pleinfeld letzten Ende tatsächlich ein Notkommandant bestellt, dann wäre das laut unseren Recherchen wohl ein überaus seltener Einzelfall. Die Fachzeitschrift brandwacht, die vom Bayerischen Innenministerium herausgegeben wird und über aktuelle Themen des Brand- und Katastrophenschutzes informiert, berichtet ebenfalls, dass es in ganz Bayern bislang so gut wie nie zur Zwangs­bestellung von Kommandanten oder Stellvertretern kam.

Der Grund, warum die Zwangsverpflichtung in einem Ehrenamt auch keinen Sinn macht, wird in der Fachzeitschrift gleich mitgeliefert: „Ein Hund, der zur Jagd getragen werden muss, der taugt nichts.“ Es bleibt spannend, wie die Marktgemeinde Pleinfeld das Dilemma lösen will.

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