Stimmung zwischen "Frust und Freude"

2.3.2017, 12:00 Uhr
Stimmung zwischen

© Markus Steiner

Herr Pfarrer Piephans, nach Auskunft des Höttinger Bürgermeisters Hans Seibold haben die ukrainischen Flüchtlinge, die im Pfarrhaus in Weiboldshausen beherbergt werden, schlechte Aussichten auf ein Bleiberecht. Wie schätzen Sie die Situation denn ein?

Pfarrer Joachim Piephans: Man muss realistisch sein, hier sind die Chancen für Ukrainer wirklich gering. Bisher wurde Asyl oder ein abgestuftes Bleiberecht für Ukrainer selten ausgesprochen. Der Grund ist einfach, die Politik geht nach wie vor davon aus, dass es in der Ukraine große Gebiete gibt, die nicht von Krieg betroffen sind – das ist auch richtig. Was aber nicht berücksichtigt wird: Zum einen werden Familien, die aus den umkämpften Ostgebieten der Ukraine woanders hinflüchten, oftmals angefeindet und müssen mit Gefahr für Leib und Leben rechnen. Das haben wir in einem Fall auch gehabt. Das zweite: Alle unsere Familien, die wir in Weiboldshausen untergebracht ha­ben, hatten als Hauptgrund ihrer Flucht, dass die Männer und Väter zum Kriegsdienst eingezogen werden sollten. Wehrdienstverweigerung zählt bisher nach Artikel 16a des Grundgesetzes aber nicht als hinreichend für politisches Asyl.

Sie und Ihre Kirchengemeinde engagieren sich seit eineinhalb Jahren aufopferungsvoll für die ukrainischen Flüchtlinge. In der Hoffnung, dass die Menschen hier bleiben dürfen. Jetzt sieht es dagegen so aus, als wäre das alles umsonst gewesen. Sind Sie persönlich enttäuscht?

Piephans: Die Stimmung in der Gemeinde und bei den Unterstützern, meiner Familie und mir ist gemischt. Sie schwankt einerseits zwischen großer Enttäuschung und Frust, vielleicht sogar gespürter Aggression, weil man so schwer vorankommt, und Dankbarkeit andererseits. Dass die Verfahren fast alle so aussichtslos sind, hat uns schon deprimiert. Vor allem, weil sich die Familien gut integriert hatten, auch die Kinder in der Schule in Ellingen. Wir hatten erst jetzt wieder eine freiwillige Rückkehr einer Familie in die Ukraine. Der Abschied fiel uns allen hier schwer, weil sie sehr gut integriert waren und sogar schon die Sprachprüfung bestanden haben. Da ist es enttäuschend, zu sehen, dass die Abschiebung droht und wir sie wieder loslassen müssen.

Die Meinung von etlichen im Unterstützerkreis ist trotzdem, dass das keine verlorene Zeit war, die wir investiert haben, sondern auch eine Bereicherung durch die vielen Begegnungen. Trotzdem bleibt am Ende ein bitterer Nachgeschmack, wenn man jemanden aus Vernunftgründen gehen lässt. Denn unter dem Strich hat die freiwillige Rückkehr bei einem negativen Asylbescheid auch Vorteile für die Ukrainer. Sie bekommen eine Reisebeihilfe, sie bekommen eine kleine Starthilfe von der EU und keine Einreisesperre bei Vorlage eines Arbeitsvisums. Das sind sozusagen
die Zuckerl, die es leichter machen, zurückzugehen, während das Bleiben unwägbar ist. Die Stimmung ist bei uns sehr ambivalent.

Sie hatten in Ihrer Kirchengemeinde ja noch einen Sonderfall. In Ettenstatt gab es eines von insgesamt rund 270 Kirchenasylen in ganz Bayern, Elena und Alexander, wir haben darüber mehrmals in unserer Zeitung berichtet. Was jetzt zumindest die statistische Erfolgsquote anbelangt, liegt die bei Kirchenasylen mit 90 Prozent ja deutlich höher . . .

Piephans: Ja, das heißt aber nur, dass am Ende des Kirchenasyls das Verfahren in Deutschland durchgeführt wird. Aber dann sind wir genauso im normalen Verfahren, mit Anhörung der Fluchtgründe und einem Bescheid, der entweder das Asyl gewährt oder auch nicht. Das Kirchenasyl hat bei uns ja nur den Zweck verfolgt, dass die beiden nicht nach Ungarn müssen, um dort ihr Asylver­fahren zu durchlaufen. Von dort haben wir die Erfahrung, dass Asylbewerber interniert werden und ihre Rechte nicht gewahrt sind. Und selbst wenn sie anerkannt werden, sitzen sie danach auf der Straße. Wir haben in­sofern durch das Kirchenasyl das
geltende Recht unterlaufen und sogar erreicht, dass das Kirchenasyl aufgrund der Härtefallregelung um sechs Wochen verkürzt wurde. Die beiden hatten bereits ihre Anhörung in Manching und konnten ihre Flucht­-
gründe darlegen. Die Anhörungen sind meiner Erfahrung nach sehr gut. Wenn man zum Befrager kommt, hat man so viel Zeit, wie man braucht. Jetzt warten wir auf den Bescheid. Momentan haben wir das Problem, dass wir noch ein ärztliches Gutachten brauchen, das uns keiner ausstellen will.

Gegen Sie selbst hat die Staatsanwaltschaft wegen des Kirchenasyls, das Ihre Kirchengemeinde dem ukrainischen Ehepaar gewährt hat, sogar ermittelt. Was wurde Ihnen überhaupt konkret vorgeworfen?

Piephans: Vorgeworfen wurde den beiden illegaler Aufenthalt in Deutschland, nachdem sie den Dublinbescheid erhalten hatten und sie nach Ungarn hätten ausreisen müssen. Weil sie dem nicht nachgekommen sind, war ihr Aufenthalt hier illegal, ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Mir wurde die Beihilfe zur Last gelegt, dem Kirchenvorstand dagegen nicht, weil ich mich geweigert habe, die Adressen herauszugeben. Das Verfahren gegen mich wurde nach etlichen Monaten wegen Geringfügigkeit aber eingestellt. Die beiden haben einen Strafbefehl über jeweils 200 Euro plus Verfahrenskosten erhalten. Die Landeskirche steht aber hinter den Pfarrern, die Kirchenasyl gewähren, und übernimmt auch die Anwaltskosten. Es ist aber unersichtlich, wo ein Verfahren eröffnet wird und wo nicht.

Im vergangenen Jahr gab es allein in Bayern 270 Kirchenasyle, in denen rund 300 Menschen betreut wurden. Eines davon in Ettenstatt. Das En­gagement der Leute hier vor Ort war und ist groß. Haben Sie jetzt nicht die Angst, dass das Engagement künftig nachlassen wird, wenn es nicht vom Erfolg gekrönt wird?

Piephans: Im Rückblick auf ein­einhalb Jahre Kirchenasyl kann ich sagen, dass keine Begegnung und kein Tag, keine Abschiedsszene umsonst waren, sondern unendlich wertvoll. Das halte ich ohne Wenn und Aber fest. Daneben steht die Vergeblichkeit, die sehr viel Frust bei mir erzeugt und auch bei den Ehrenamtlichen. Frust und Freude stehen hier eng neben­einander und man muss beides immer wieder ausgleichen.

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