Weißenburg: Frau spritzt Mann mit Drogen in den Tod

21.11.2017, 06:00 Uhr
Tragisches Ende eines Drogenabends: In der Weißenburger Altstadt kam im vergangenen Dezember ein 49-jähriger Mann ums Leben.

© Arno Burgi/dpa Tragisches Ende eines Drogenabends: In der Weißenburger Altstadt kam im vergangenen Dezember ein 49-jähriger Mann ums Leben.

Die Tat an sich ist in den Grundzügen nicht umstritten. Am 16. Dezember vergangenen Jahres verbrachte das Paar einen Abend in der Wohnung des 49-Jährigen. Man trank, rauchte Gras und schließlich kochte die 42-jährige ein Fentanyl-Pflaster aus und spritzte ihrem Freund die Lösung intravenös. Gemeinsam gingen die beiden gegen Mitternacht ins Bett, aber nur einer wachte am nächsten Tag wieder auf. Die Frau fand ihren Freund leblos neben sich im Bett. Der Notarzt konnte nur noch die ersten Totenflecken feststellen.

Was nun vor dem Schwurgericht des Ansbacher Landgerichts geklärt werden muss, ist die Frage, wie viel Schuld die Frau auf sich geladen hat. Handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge – wie angeklagt – oder doch um einen tragischen Unfall? Kann man ihr am Ende gar einen Vorsatz unterstellen, weil sich ihr Freund angeblich von ihr trennen und zurück zu seiner Ehefrau wollte?

Zu welcher Auffassung das Gericht in diesen Fragen kommt, entscheidet, welche Strafe der Frau droht. Die Angeklagte sitzt bereits jetzt in Untersuchungshaft und wurde zum Gerichtstermin von zwei Polizeibeamten vorgeführt. Kommt die Staatsanwaltschaft mit ihrer Auffassung der Dinge durch, drohen der 42-Jährigen min­destens drei Jahre Haft. Die Verteidigung setzt hingegen auf einen Freispruch.

Die Frage der Schuld hängt eng damit zusammen, was die Angeklagte wissen konnte. War ihr bewusst, dass ihr Freund 3,3 Promille Alkohol im Blut hatte, dass er auch noch Flurazepam konsumierte, dass dieser Drogencocktail in Kombination mit Fentanyl ein tödlicher werden könnte? Wie viel Erfahrung hatte sie selbst mit der Droge? Wie gut wusste sie die Wirkung einzuschätzen? Hat der Mann tatsächlich die Einwilligung gegeben, dass sie ihm die Spritze setzt?

Zeugen erschienen nicht

Dem Landgericht steht ein kleinteiliger Prozess bevor. Eine beachtliche Reihe an Zeugen wurde für den ersten von zwei angesetzten Verhandlungs­tagen geladen. Der Prozess allerdings kam gleich auf den ersten Metern ins Stocken, weil sich drei Zeugen krankgemeldet haben und einer verschwunden ist. Die erste Aussage des Tages wollte zudem der Verteidiger der Angeklagten, der Weißenburger Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Staudinger, nicht gelten lassen. Er legte Widerspruch gegen die Verwertung der Aussage der Polizeibeamtin ein, die als erste Ermittlungsbeamtin in der Wohnung des Toten war.

Sie habe seine Mandantin nur als Zeugin über ihre Rechte belehrt, wie die Beamtin selbst einräumte, dabei habe sich zu dem Moment aber bereits absehen lassen, dass die Frau Beschuldigte werden würde. Das Gericht nahm den Widerspruch zur Kenntnis, ließ sich aber nicht weiter in die Karten schauen und harrte der Dinge, die da noch kommen.

Und das dürften einige sein. Dabei verspricht der Prozess vor allem ein Fenster in die Weißenburger Drogen­szene zu öffnen. Ein Milieu, das sich in Weißenburg nicht im öffentlichen Raum in Bahnhofsunterführungen oder Parks abspielt, sondern im Verborgenen in den Wohnungen und Häusern der Konsumenten. Dadurch ist die Szene weniger präsent, weniger besorgniserregend ist sie deswegen nicht.