Weißenburger Landratsamt gewährt Verschnaufpause

20.11.2017, 06:02 Uhr
Weißenburger Landratsamt gewährt Verschnaufpause

© Robert Maurer

Tags zuvor hatte er über die aktuelle Lage in Sachen SABS die Bürgermeis­ter aus Weißenburg-Gunzenhausen in einer Dienstbesprechung informiert. Die allgemeine Reaktion der Rathauschefs sei „Erleichterung“ gewesen, schilderte der Landrat im Beisein
von Thomas Eischer, dem Leiter des Sachgebiets Kommunale Angelegenheiten.

Wie berichtet, hatte das Landratsamt aufgrund der 2016 novellierten Gesetzeslage und eines verfassungsgerichtlichen Urteils Anfang des Jahres die Bürgermeister informiert, dass 2018 ein Haushalt mit Kreditaufnahmen nicht mehr genehmigt werden könne, wenn die jeweilige Kommune keine SABS erlassen habe.

„Bei den Bürgermeistern haben wir damit keine große Begeisterung ausgelöst“, sagte Wägemann. Auch er und seine Mitarbeiter seien darüber nicht erfreut gewesen. „Aber wir sind nun einmal die Kommunalaufsicht und müssen Gesetze vollziehen“, unterstrich der Landrat.

Städte- und Gemeindetag hätten in der Folge noch erklärt, dass sie für die SABS seien, und sowohl Ministerpräsident Horst Seehofer als auch das In­nenministerium hätten bestätigt, dass das Vorgehen der Kreisbehörde „ab-
solut korrekt und nicht zu beanstanden sei“, berichtete Wägemann, denn von Bürgermeistern, aber auch von der Industrie- und Handelskammer habe es Beschwerden in München gegeben.

Mittlerweile ist die Lage aber eine andere. In vielen Teilen des Freistaats haben sich eine breite Diskussion über und in der Folge Proteste der Bürger gegen die SABS ergeben. Landtagsabgeordneter Manuel Westphal habe ihn informiert, dass Innenstaatssekretär Gerhard Eck nochmals über die SABS diskutieren wolle, „weil er bei sich zu Hause auch unter Feuer“ stünde, schilderte der Landrat.

In der Folge habe es weitere Signale aus München gegeben, dass in die
Angelegenheit Bewegung kommt. Zuletzt habe Innenminister Joachim Herrmann Heidenheims Bürgermeis­terin Susanne Feller mitgeteilt, dass er „sich vorstellen könne, nochmals in die Diskussion zu gehen“, berichtete der Wägemann.

Aufgrund dieser Entwicklung habe er sich im Landratsamt mit Abteilungsleiterin Jana Mai und Sachgebietsleiter Thomas Eischer verständigt, vorerst keine SABS mehr einzufordern. Man wolle Gemeinden nicht in die Situation bringen, kurz nach der Einführung die Satzung gleich wieder ändern oder gar ganz streichen zu müssen.

„Ziemliche Dynamik“

Denn Wägemann, bekanntlich ein alter Hase im Politikgeschäft, ist überzeugt: „So kurz vor der Landtagswahl stehen die Chancen nicht schlecht, dass etwas passiert. Da wird eine ziemliche Dynamik reinkommen.“ Wie entschieden werde, sei indes nicht absehbar. Das könne vom deutlichen Erhöhen des Kommunalanteils beim Straßenausbau bis hin zu einer völligen Abschaffung der SABS gehen. Es sei aber auch denkbar, dass den Kommunen die Einführung freigestellt werde.

Dass der Freistaat in der Folge komplett den Bürgeranteil übernimmt, hält Wägemann „für Unfug“. Damit werde nur ein Bezugsfall geschaffen. Er wäre dann der Erste, der vom Freistaat Geld für Kreisstraßen fordere.

Vorerst sind also nun härtere Maßnahmen des Landratsamtes gegenüber Städten und Gemeinden ohne SABS ausgesetzt. Allen Kommunen, die 2017 eine Kreditaufnahme im Haushalt hatten, war in der Genehmigung die Auflage gemacht worden, eine SABS einzuführen. Dies sei das „mildere Mittel“ im Vergleich zur Bedingung, erläuterte Eischer. Ihnen wurde aber auch mitgeteilt, dass bei einer weiteren Kreditaufnahme im Jahr 2018 aus der Auflage eine Bedingung wird, stellte der Sachgebietsleiter klar. Werde die Bedingung nicht erfüllt, gebe es von den Banken auch kein Geld. Auf diese Zwangsmaßnahme werde nun aber vorerst verzichtet und nochmals wie in diesem Jahr verfahren. Eischer: „Wir zeigen quasi eine zweite Gelbe Karte.“ Und Wägemann ergänzte: „Jetzt haben wir so lange zugeschaut, da kommt es auf das eine Jahr auch nicht an.“ 

Der Landrat machte aber zugleich deutlich, dass das geltende Recht umgesetzt werden müsse, wenn die SABS nicht abgeschafft oder den Kommunen die Entscheidung über die Einführung freigestellt werde.

 

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