Wiederholungstäter? Neunjähriger in Franken vergewaltigt

11.2.2019, 16:02 Uhr
Am vergangenen Donnerstag nahm die Polizei einen dringend Tatverdächtigen fest.

© dpa Am vergangenen Donnerstag nahm die Polizei einen dringend Tatverdächtigen fest.

Die Polizei hält sich bislang noch mit Details zurück, um "den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden", wie es in einer Pressmitteilung heißt. Konkret geht es aber wohl um zwei Fälle, in denen ein Neunjähriger in Zeil am Main in Unterfranken missbraucht wurde. Ein 25-Jähriger soll das Kind zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Unmittelbar nach dem zweiten Vorfall am vergangenen Dienstag erzählte der Junge den Missbrauch seiner Mutter, die Anzeige bei der Polizei erstattete.

Bereits im Januar wurde der Neunjährige wohl von dem Mann angesprochen. Die Kriminalpolizei Schweinfurt übernahm in Kooperation mit der Bamberger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen.

Die Polizei konnte den Verdächtigen schnell fassen - allerdings nur Dank eines glücklichen Zufalls. Der Junge erkannte am vergangenen Mittwoch, also nur einen Tag nach der Anzeigeerstattung, den Mann auf der Straße. Die Mutter alarmierte sofort eine Streife der Haßfurter Polizei, die den Verdächtigen noch am selben Tag vorläufig festnahm. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung konfiszierten die Beamten außerdem eine geladene Luftdruckpistole, ein Einhandmesser und Geschosse für eine Luftdruckwaffe.

25-Jähriger bereits 2013 verurteilt

Der Mann schweigt zu den Vorwürfen - zumindest bislang. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging dennoch wegen des dringenden Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bereits Haftbefehl gegen den 25-Jährigen. Mittlerweile sitzt er in Untersuchungshaft.

Laut der unterfränkischen Polizei wurde der Mann bereits 2013 wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen zu einer Jugendstrafe verurteilt. Nach seiner Strafe, die er voll verbüßte, stand er unter sogenannter Führungsaufsicht. Was die jedoch im konkreten Fall bedeutet, ist unklar. So könnte ein Gericht dem Mann etwa verboten haben sich Kindern zu nähern oder Aufenthaltsverbote für bestimmte Orte - etwa Kindergärten und Schulen - ausgesprochen haben.


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