Zschäpe muss nicht mehr in Einzelhaft bleiben
14.12.2014, 15:47 UhrDie gemeinsame Unterbringung mit einer anderen Gefangenen sei „zulässig“ und führe „zu keiner Gefährdung der Untersuchungshaftzwecke“, zitierte „Focus“ aus dem Beschluss. Beim Gericht sowie bei der Verteidigung Zschäpes war am Sonntag dazu keine Stellungnahme zu erhalten.
Zschäpe, die seit mehr als eineinhalb Jahren wegen der Mordserie der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in München vor Gericht steht, habe die Hafterleichterung Ende Oktober beantragt, schreibt das Magazin weiter.
Das Oberlandesgericht habe dafür nun grünes Licht gegeben und damit einen anderslautenden Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2011 geändert. Die Münchner Richter hätten allerdings zur Bedingung gemacht, dass Zschäpes künftige Mitbewohnerin keiner terroristischen Tat verdächtigt werde.
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