. . . und Friede auf Erden unter den Menschen . . .

22.12.2016, 18:21 Uhr
. . . und Friede auf Erden unter den Menschen . . .

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Die Vorgeschichte:

„Es liegt uns sehr am Herzen, dass die Wissenschaft zur friedlichen Weiterentwicklung der Gesellschaft beiträgt“, sagt Lena Krauß vom studentischen Arbeitskreis Zivilklausel. Dieser hatte, unterstützt vom Zentralinstitut für Angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation, vorgeschlagen, das bestehende Leitbild der FAU um eine sogenannte Zivilklausel zu ergänzen. Der wesentliche Sinn einer solchen Klausel: Forschung für militärische Zwecke soll verboten sein.

Über das Ansinnen des Arbeitskreises wurde etwa ein Jahr lang an der FAU rege diskutiert: in den Fakultäten, mit der Universitätsleitung und mit dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Prof. Peter Dabrock, der in Erlangen den Lehrstuhl für Systematische Theologie II (Ethik) innehat. „Der Zuspruch war enorm, auch und gerade in Bereichen, in denen Militärforschung tatsächlich ein Thema sein kann“, berichtet Lena Krauß.

Letztlich sprachen sich die Fakultätsräte der Naturwissenschaftlichen Fakultät, der Technischen Fakultät sowie der Philosophischen Fakultät mit Fachbereich Theologie sowie der studentische Konvent in förmlichen Beschlüssen für eine entsprechende Ergänzung des Leitbilds aus. Darüber hatte – der Grundordnung gemäß – der Senat der FAU abzustimmen.

Die Fakten:

Der jetzt ins Leitbild aufgenommene Passus lautet: „Die FAU ist sich als öffentliche Einrichtung der gesellschaftlichen Folgenverantwortung ihrer Forschung bewusst. Durch ihren Beitrag zu transparenter, öffentlicher und interdisziplinärer Diskussion kommt sie der Einhaltung von anerkannten ethischen und moralischen Standards auf nationaler und internationaler Ebene nach. Verantwortungsbewusstes Handeln wird von ihr gefördert und resultiert im gerechten und friedlichen Zusammenleben zwischen Menschen, Kulturen und Nationen.“

Die Bewertung:

„Als Universität reagieren wir auf die spürbare Verunsicherung, die die zunehmende Komplexität der Forschungsfragen und -methoden sowie steigende Anzahl von Drittmittelprojekten in der Öffentlichkeit hervorrufen“, erklärt FAU-Präsident Prof. Joachim Hornegger. „Es geht uns nicht um Forschungsverbote, denn die Forschungsfreiheit ist im Grundgesetz und im Bayerischen Hochschulgesetz verbrieft. Gleichzeitig resultiert daraus auch die Verpflichtung auf die Werte unserer Verfassung, nämlich die Chancen der Forschung und deren Risiken für Menschenwürde, Leben und andere wichtige, im Grundgesetz verankerte Güter gegeneinander abzuwägen.“

Grundsätzlich könnten verschiedene Verfahren oder Methodiken, Geräte oder Stoffe, die eigentlich für zivile Zwecke entwickelt wurden, auch militärisch verwendet werden. „Das Forschungsergebnis an sich ist ja wertneutral“, meint Hornegger.

Zum Wesen einer Universität gehöre deshalb die permanente Reflexion über die notwendige Balance von Freiheit und Verantwortung. Daher freut es Hornegger „auch besonders, dass gerade die Forscher von morgen, nämlich die Studierenden, den entscheidenden Impuls zu der Ergänzug des Leitbildes gegeben haben“.

Besonderen Wert legt der Präsident auf die Empfehlung, „dass Forschungsergebnisse in der Regel zu veröffentlichen sind, um freien Informationsaustausch zu ermöglichen“. Bei Drittmittelprojekten gewonnene Erkenntnisse müssten auch für die Lehre nutzbar sein.

Unser Kommentar:

Von der „ersten Zivilklausel an einer bayerischen Universität“ war zunächst die Rede – etwas zu euphorisch. Denn bei genauem Hinsehen stimmt das nicht: Die Erklärung mag die erste dieser Art in Bayern sein, eine echte Zivilklausel ist sie nicht. Militärische Forschung an der FAU wird es weiterhin geben (können). Wissenschaftler, die sich nicht an die Ergänzung des Leitbildes halten wollen, dürfen das ungehindert tun. Das garantiert ihnen die „Freiheit der Forschung“. Wer ein Projekt bearbeitet, das geheim bleiben soll, kann sich immer auf eine Ausnahme von der Regel berufen, nach der alles veröffentlicht werden soll.

So ist die Ergänzung des Leitbildes nichts anderes als ein schwammiger Kompromiss, bei dem alle Seiten ihr Gesicht behalten. „Von einem Schritt in die richtige Richtung“ sprechen die Studierenden, die Uni darf sich auf die Schulter klopfen, weil sie aus einem studentischen Arbeitspapier eine offizielle Empfehlung gemacht hat.

Wenn die studentische Sprecherin des Arbeitskreises jetzt sagt: „Mehr war nicht drin“, dann ist das weniger ein resignativer als viemehr ein rein pragmatischer Ansatz. Denn „mehr ist mit uns nicht zu machen“ war andererseits die klare Position der Universitätsleitung.

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