Und plötzlich musst du sich selbst versichern

23.6.2016, 17:27 Uhr
Und plötzlich musst du sich selbst versichern

© Foto: Colourbox.de

Livia hatte ihr Abitur in der Tasche. Und jetzt? Studium, Ausbildung, Praktikum, Auslandsjahr, Freiwilligendienst? Was war die richtige Entscheidung? Livia entschied sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), um in die Berufswelt hineinzuschnuppern.

Als Schülerin war sie noch krankenversichert über die Krankenkasse ihres Papas. Diese Familienversicherung ist immer kostenlos für die Kinder. Als die 19-jährige Livia jedoch das FSJ begann, durfte sie nicht mehr bei den Eltern mitversichert sein.

Sondern sie musste sich selbst versichern, obwohl sie weniger verdiente, als die Höchstgrenze bei der Familien-Krankenversicherung (415 Euro) erlaubt. Denn bei einem FSJ ist es Pflicht, selbst in einer gesetzlichen Krankenversicherung und nicht in einer privaten zu sein.

Tipp: Grundsätzlich bekommen die Krankenkassen von den jeweiligen Arbeitgebern der FSJler Bescheid, wie viel sie verdienen. Auch bei Praktikanten oder bei Studierenden mit Nebenjob ist das der Fall. Doch hauptverantwortlich ist jeder selbst, die Krankenkasse über seine aktuelle Beschäftigung und den Verdienst zu informieren.

 

Das FSJ wollte Livia zwölf Monate lang durchziehen, doch sie brach es nach sechseinhalb Monaten ab, da sie sich nochmal umorientieren wollte. Sie konnte mit einem dreiseitigen ausgefüllten Antrag in die kostenlose Familienversicherung zurück und darf diese immer noch nutzen, bis sie 25 Jahre alt ist. In ihrem Fall sogar noch darüber hinaus: Ihre sechseinhalb Monate Freiwilligendienst kann sie sich anrechnen lassen.

Tipp: Jedes studierende Familienmitglied kann bis zum 25. Geburtstag kostenlos mitversichert sein. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ihr über den 25. Geburtstag hinaus kostenfrei in der Familienversicherung bleiben könnt. Dies ist der Fall, wenn ihr Wehr- oder Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst ableistet, ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr macht oder als Entwicklungshelfer arbeitet.

 

Livia hat sich nun entschieden, dass sie doch studieren möchte. Bei der Einschreibung muss sie an der Hochschule/Universität, an der sie sich anmeldet, eine Versicherungsbescheinigung abgeben. Während ihres Studiums kann sie in der Familienversicherung bleiben, wenn sie mit dem Gehalt eines Nebenjobs unter 415 Euro bleibt.

Tipp: Wenn ihr einen Nebenjob annehmt und über 415 Euro verdient, überlegt euch, ob sich das wirklich lohnt. Denn dann müsst ihr euch selbst versichern und circa 80 Euro Studentenversicherung zahlen. Möglicherweise wäre es dann besser, weniger Stunden zu arbeiten, um in der Familienversicherung bleiben zu können.

 

Sollte Livia mit 25 Jahren und sechseinhalb Monaten noch studieren, beginnt für sie unmittelbar die studentische Krankenversicherung (circa 80 Euro), und zwar maximal fünf Jahre lang bis zum 30. Geburtstag oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters.

Tipp: Bei jedem Studiengang-Wechsel beginnt die Zählung der Fachsemester wieder bei null – ganz unabhängig davon, wie viele Semester ein Student schon vorher studiert hat. Ausnahme sind Semester, die bei einem neuen Studium angerechnet werden.

 

Wenn sich Livia für ein Duales Studium, also die Kombination von Studium und Ausbildung entscheidet, werden die Beiträge zur Krankenversicherung von ihrem Arbeitsentgelt berechnet und jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also ihr selbst, getragen.

Tipp: Wer bislang als Schüler oder Student privat krankenversichert war, wird versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer bislang familienversichert über die Eltern war, muss nun einen eigenen Beitrag zahlen.

Extra-Tipp:

Richtig losgehen mit dem Studium kann es erst nach der persönlichen (!) Einschreibung. Und dafür braucht ihr den Immatrikulationsantrag, einen Ausweis, ein Passbild, euer Abiturzeugnis und  – nicht vergessen! – einen Nachweis, dass ihr ausreichend krankenversichert seid.

Die meisten Studierenden sind über ihre Eltern kostenfrei familienversichert. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung stellen nur die gesetzlichen Krankenversicherungen aus.

Wer jedoch bisher privat versichert ist, müsste sich eigentlich mit Beginn des Studiums gesetzlich versichern. Wenn er aber weiterhin privat versichert bleiben möchte, beantragt er die Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Studenten. Diese kann nur von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.
Solch eine Befreiung wiederum ist für die Dauer des Studiums unwiderruflich. Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist also nicht möglich.

Verwandte Themen


Keine Kommentare