Wie darf ich feiern?

15.8.2015, 09:11 Uhr
Wie darf ich feiern?

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Warum darf ich nach 23 Uhr nicht mehr draußen im Biergarten sitzen?
Jede Stadt kann selbst festlegen, ab wann man nicht mehr draußen vor der Kneipe oder im Biergarten sitzen darf. Die Stadt Nürnberg hat beschlossen, dass ab 23 Uhr innen weitergefeiert werden muss. Denn schon Gespräche in normaler Lautstärke können ganz schön laut werden und manche Anwohner stören.

Warum gibt es an manchen Tagen im Jahr Tanzverbot?
Die Tage heißen „stille Tage“ und sind so im Bayerischen Feiertagsgesetz festgelegt. Tanzveranstaltungen sind komplett verboten, Konzerte sind nur dann erlaubt, wenn sie mit dem Feiertag in Verbindung stehen. Die stillen Tage sind: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heilig Abend. Am Karfreitag sind alle musikalischen Darbietungen in Kneipen verboten.

Darf ich mich mit meinen Freunden auf der Wöhrder Wiese oder im Stadtpark zum Vorglühen treffen?
Es ist generell verboten, in öffentlichen Grünanlagen Alkohol zu trinken. Doch wer ruhig mit Freunden ein Bierchen trinkt, bekommt in der Regel keine Probleme. Gibt es aber Krach, weil sehr laut geredet oder Musik gehört wird, kann es schon passieren, dass Anwohner die Polizei rufen.

Wo darf ich in der Stadt Nürnberg überall grillen?
In der Stadt gibt es vier öffentliche Anlagen, wo Grillen erlaubt ist. Entsprechende Schilder weisen darauf hin: am Dutzendteich, zwischen Silbersee und kleinem Dutzendteich; im Pegnitztal West, westlich der Theodor-Heuss-Brücke; im Marienbergpark an der Kilianstraße und an der Marienbergstraße; im Rednitztal Ost an der Ellwanger Straße.

Muss ich meinem Nachbarn Bescheid geben, wenn ich zu Hause eine Party feiere?
Eigentlich gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Dann sollte kein Lärm mehr aus der eigenen Wohnung nach draußen dringen. Wenn ihr aber mal etwas Besonderes wie euren Geburtstag feiern wollt, könnt ihr ja die Nachbarn schon mal vorwarnen. Vielleicht kann sie auch eine Flasche Wein überzeugen.

Wie darf ich feiern?

© Peter Kunz

Wann kann es passieren, dass die Polizei kommt?
Wenn sich die Nachbarn gestört fühlen, können sie die Polizei rufen. Wenn die dann den Partylärm schon von der Straße aus hört, kommt es meistens zu einer ersten Ermahnung. Dann müsst ihr leiser machen. Wenn die Polizei ein zweites Mal kommt, ist es meistens schon zu spät. Dann lösen die Beamten die Party auf und die Gäste müssen gehen.

Es gibt ja die Möglichkeit, dass Eltern die Erziehungsberechtigung für ihr unter 18 Jahre altes Kind an jemanden über 18 Jahre übertragen, etwa für den Disco-Besuch. Was genau ist da zu beachten?
Die Eltern eines Minderjährigen dürfen einem über 18-Jährigen für einen Abend zeitlich begrenzt die Erziehungsberechtigung übertragen. Das sollte am besten schriftlich sein, entsprechende Formulare gibt es im Internet. Die Person, die dann die Aufsicht über den Minderjährigen hat, darf aber nicht betrunken sein. Manche kommen auf die Idee, die Unterschrift der Eltern auf so einem Formular zu fälschen. Das ist aber verboten und kann vor Gericht bestraft werden. Einige Nürnberger Discos akzeptieren solche Formulare auch nicht.

Ich bin noch keine 18 und bleibe bis Mitternacht noch in der Disco. Darf ich danach noch heimgehen oder muss ich die Disco schon so früh verlassen, dass ich spätestens um Mitternacht zu Hause bin?
Wer zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, darf bis 24 Uhr in der Disco bleiben. Danach sollte er den direkten Heimweg antreten und nicht noch mal in irgendwelchen Kneipen einkehren.

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