Satzung im Fokus des Großhabersdorfer Gemeinderats

26.11.2014, 06:00 Uhr
Satzung im Fokus des Großhabersdorfer Gemeinderats

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Einige Kritiker waren zwar grundsätzlich gegen jegliche Vorgaben, dennoch erklärten sich spontan acht Bürgerinnen und Bürger bereit, in einem Arbeitskreis mitzuarbeiten. Diesem Gremium gehören nun neben je einem Vertreter der vier Gemeinderatsfraktionen auch Bernd Buss, Gerhard Cran, Hans Kleemann, Sandra Miethsam, Jürgen Palkoska, Christian Wagner, Andrea Weber und Jürgen Winnerlein an.

Ortsplaner Matthias Rühl von der Arge „Stadt und Land“ stellte anhand von Bildmaterial und inhaltlichen Vorschlägen den Satzungsentwurf und den Geltungsbereich vor. Unter anderem soll die in Franken charakteristische Errichtung von Gebäuden an einer seitlichen Grundstücksgrenze beibehalten werden. Baukörper sollten bevorzugt rechteckige Körper sein, ohne Vor- und Rücksprünge. Aufragende Giebel, Zwerchhäuser, und Vorbauten sind laut Rühl zu vermeiden, Balkone sollen nicht zur Straße zeigen.

Nicht zu viel Glas in der Tür

Charakteristisch für den Ortskern von Großhabersdorf seien, so der Fachmann, ein- und zweigeschossige Gebäude mit steilem Satteldach nicht unter 45 Grad. Für Fenster gilt: grundsätzlich rechteckig und hochformatig. Der Anteil der Wandflächen muss den Anteil der Wandöffnungen übersteigen. Für Fenster und Türen sind heimische, beziehungsweise europäische Hölzer zu verwenden. Glaselemente in Türen dürfen nicht mehr als ein Drittel der Fläche ausmachen. Die Satzung regelt zwar nicht Einfriedungen zwischen Privatgrundstücken, aber jene zu öffentlichen Flächen. Zäune zur Straßenseite sind demnach in Holz mit senkrechter Lattung auszuführen, Zaunpfosten dürfen aus Holz, Naturstein oder verputztem Mauerwerk bestehen. Sockel sind nur bis zu einer Höhe von 20 Zentimetern zulässig. Die Oberflächenversiegelung sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Bestandsschutz gilt

Bürgermeister Friedrich Biegel beantwortete in der Aussprache einige grundsätzliche Fragen. So greift diese Satzung nur bei baulichen Veränderungen, ansonsten gilt Bestandsschutz. Der Ortsplaner sei ein Bindeglied zwischen der Gemeinde und der Regierung von Mittelfranken, die die finanziellen Zuschüsse vergibt. Und: Ein wesentlich stärkeres Instrument als eine Ortsgestaltungssatzung sei ein Bebauungsplan, in dem mehr reglementiert wird.

Von ganz besonderem Interesse war schließlich die Frage, ob Bauvorhaben genehmigt werden, wenn sie nicht der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Dazu erklärten Bürgermeister und Ortsplaner, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden müssten. Als gelungenes Beispiel für eine Gebäudesanierung im Ortskern bezeichneten sie die Neugestaltung der Raiffeisenbank.

Bürgermeister Biegel gab außerdem einen Überblick über Projekte und Aktionen in der Gemeinde. Als wichtigste Vorhaben für 2015 bezeichnete er die Fertigstellung von Hadewartstraße, Alter Schulgasse, An der Steige, des Baugebiets „Fronberg“ und des historischen Gebäudes „Gelber Löwe“.

Die Einwohnerzahl lag im Juni bei 4195 Personen. Der gemeindliche Schuldenstand beträgt derzeit 3,5 Millionen Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 865 Euro pro Einwohner entspricht.

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