Körperverletzungs-Prozess: Esswein erneut freigesprochen

29.4.2015, 16:36 Uhr
Gute Zeiten, schlechte Zeiten: Alexander Esswein zeigte beim FCN durchaus vielversprechende Ansätze, konnte sich auf Dauer aber nicht durchsetzen.

© Sportfoto Zink Gute Zeiten, schlechte Zeiten: Alexander Esswein zeigte beim FCN durchaus vielversprechende Ansätze, konnte sich auf Dauer aber nicht durchsetzen.

Bundesliga-Profi Alexander Esswein ist nach einer Rangelei auf einer Party erneut vom Körperverletzungsvorwurf freigesprochen worden. Das Landgericht Augsburg bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes. Der 25 Jahre alte Mittelfeldspieler, der zwischen 2011 und 2014 das Trikot des 1. FC Nürnberg trug, war angeklagt, vor rund einem Jahr bei dem Tumult einem Sicherheitsmann die Nase gebrochen zu haben.

Esswein war damals mit weiteren Fußballern des FC Augsburg und Freunden nachts bei der discoähnlichen Veranstaltung in einem Autohaus, bei der es im VIP-Bereich zu der Auseinandersetzung kam. Hinterher wurde er als möglicher Täter verdächtigt, weil er auffällig rote Schuhe trug – angeblich wie der Schläger. Obwohl das Landgericht eine Reihe von Zeugen hörte, konnte das Geschehen nicht geklärt werden.

Eine Täterschaft Essweins sei nicht belegt, sagte Richter Stefan Nielsen. "Wir haben Zweifel." Esswein sei zwar in dem Pulk von Menschen gewesen, um den Streit zu schlichten, aber ein Faustschlag könne ihm nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Profi wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 60.000 Euro verlangt, der Verteidiger einen Freispruch.

Esswein betonte in seinem letzten Wort: "Nie in meinem Leben habe ich jemanden geschlagen." FCA-Manager Stefan Reuter stand seinem Spieler in dem Verfahren zur Seite, indem er zeitweise die Verhandlung als Zuschauer verfolgte. Für Erheiterung sorgte in dem Prozess, dass Esswein als Familienstand „ledig“ angegeben hatte und nach wenigen Sekunden korrigierte, dass er doch verheiratet sei. "Es ist noch nicht so lange her", sagte Esswein über die Hochzeit. Richter Nielsen kommentierte trocken: "Gut, dass die Ehefrau nicht da ist."

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