Teurer weiterverkauft: FC Bayern darf Tickets sperren

20.9.2018, 13:28 Uhr

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat am Donnerstag die Berufung eines Tickethändlers gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen und damit seiner Unterlassungsklage gegen den FC Bayern nicht Recht gegeben.

Die Richter fällten ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Dieser verkauft hauptberuflich Fußballkarten zu einem höheren Preis weiter. Er ließ aber das Gericht wissen, an seiner Berufung festhalten zu wollen. Gegen das Urteil kann er Rechtsmittel am OLG einlegen.