WM-Skandal: Zwanziger scheitert krachend vor Gericht

22.3.2017, 18:03 Uhr
Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger vor dem Frankfurter Landgericht.

© dpa Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger vor dem Frankfurter Landgericht.

Die Ansagen des Richters waren deutlich. "Der Kläger war keine kleine Leuchte beim DFB, sondern der Präsident. Er war an den Zahlungen beteiligt." Der Kläger war in diesem Fall Theo Zwanziger, der bis 2012 an der Spitze des Deutschen Fußball-Bundes stand und der am Mittwoch in der WM-Affäre eine krachende Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt kassierte.

Offiziell ging es darum, dass Zwanziger vom Land Hessen 25.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten wollte, weil die Staatsanwaltschaft seiner Überzeugung nach ständig Informationen aus den Steuerermittlungen gegen ihn sowie die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt an die Medien weitergibt. Tatsächlich aber ging es auch darum, diese Ermittlungen an sich anzugreifen und Zwanzigers Rolle in dem gesamten WM-Skandal kleinzuhalten. "Dieser Weg ist riskant, aber Mut habe ich schon immer gehabt", sagte er dazu.

Allein: Mut war in diesem Verfahren nicht genug. Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter wies Zwanzigers Klage nach nur 45 Minuten zurück und stellte klar: "Wir sind hier nicht die Überprüfungsinstanz für die Staatsanwaltschaft." Für einen solchen Schadenersatz-Prozess sei "nicht entscheidend, ob das Ermittlungsverfahren richtig ist, sondern ob es vertretbar ist. Und wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Einleitung des Verfahrens nicht vertretbar war. Es gibt erhebliche Indizien und Hinweise darauf, dass der Kläger an einer schweren Steuerhinterziehung beteiligt war."

"Ein Leck" bei der Staatsanwaltschaft vermutet auch der Richter. Dass beispielsweise Inhalte aus einem Zwischenbericht der Steuerfahndung erst Anfang März bei der Süddeutschen Zeitung, bei WDR, NDR und der Bild landeten, nannte Hefter "eine Rechtsverletzung» und einen «unmöglichen Zustand". Doch die Frage sei, "ob der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird? Das sehen wir nicht so."

"Es spricht alles dafür, dass das hier heute nicht die letzte Instanz war."

Zwanziger und sein Anwalt Hans-Jörg Metz werden dieses Urteil nun mit großer Wahrscheinlichkeit anfechten. "Es spricht alles dafür, dass das hier heute nicht die letzte Instanz war", sagte er.

Dabei wird auch dieses Verfahren die alles entscheidende Frage der gesamten WM-Affäre nicht beantworten können: Warum bekam der WM-Cheforganisator Franz Beckenbauer 2002 zehn Millionen Schweizer Franken vom früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus und leitete dieses Geld sofort nach Katar an eine Firma des langjährigen FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam weiter?

Die Steuerermittlungen und damit auch die Zwanziger-Klage drehen sich um die Folgen dieses anrüchigen Deals. Denn 2005 zahlte der Deutsche Fußball-Bund die umgerechnet 6,7 Millionen Euro über ein Konto des Weltverbandes Fifa an Louis-Dreyfus zurück. Die Überweisung wurde als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala getarnt, die aber nie stattfand. In seiner Steuererklärung machte der DFB die 6,7 Millionen Euro als steuerlich absetzbare Betriebsausgabe geltend. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb bereits seit November 2015 gegen Zwanziger, Niersbach und Schmidt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Rund um die WM 2006 arbeiteten die Schlüsselfiguren dieser Affäre noch zusammen. Doch mittlerweile kämpft jeder nur noch für sich. Über Niersbach ist im Februar bekannt geworden, dass er kurz nach der Enthüllung der WM-Affäre um Oktober 2015 "medial hinter den Kulissen vielleicht noch was gegen Zwanziger lancieren" wollte. Das schrieb er damals in einer E-Mail an andere Präsidiumsmitglieder des DFB.

Zwanziger wiederum versuchte am Mittwoch vor Gericht darzulegen, dass er im rechtlichen Sinne gar nicht verantwortlich war für die heikle Steuererklärung des DFB. "Für die steuerlichen Umstände sind laut Satzung zuständig: Generalsekretär und Schatzmeister", sagte er und meinte damit vor allem die früheren Generalsekretäre Niersbach und Schmidt. Gegen ihn selbst in dieser Sache zu ermitteln, sei ungefähr so, "als ob in einem Mordfall gegen jemanden ermittelt wird, der zwei Jahre vorher am Tatort Pilze gesammelt hat." Der Richter sah das anders. Zwanziger, so sagte er, "war ja nicht irgendwer beim DFB".

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