Zwanziger durfte Katar "Krebsgeschwür" nennen

2.2.2016, 16:45 Uhr
Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger nannte Katar "Krebsgeschwür des Weltfußballs". Dies sei zulässig gewesen, sagte nun das Landgericht Düsseldorf.

© dpa Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger nannte Katar "Krebsgeschwür des Weltfußballs". Dies sei zulässig gewesen, sagte nun das Landgericht Düsseldorf.

Vor einem halben Jahr hat der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger mit einer Aussage für erhebliche Verstimmungen in Katar gesorgt: "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist. Mit dieser Entscheidung hat alles begonnen." So äußerte sich Zwanziger in einem Interview des Hessischen Rundfunks am 2. Juni 2015. Der Fußballverband Katars beantragte daraufhin vor Gericht, Zwanziger diese Aussage zu verbieten.

Nach einer vorläufigen Bewertung des Düsseldorfer Landgerichts durfte der frühere DFB-Präsident Katar als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" bezeichnen. Die Aussage sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch gedeckt gewesen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Zwanziger habe eine Diskussion über die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 an Katar anstoßen wollen.

Eine Entscheidung will das Gericht am 19. April verkünden. Die Richter kamen während der mündlichen Verhandlung ins Grübeln, nachdem der Anwalt des Fußballverbands von Katar, Peter Gauweiler, auf Zwanzigers Aussage einging, mit Katar habe alles begonnen. Dies sei eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, sagte Gauweiler. Angesichts der verdächtigen Vergabe der WM an Deutschland 2006 habe Zwanziger "eigene Spuren verwischen wollen". Der  Vorsitzende Richter Joachim Matz sagte: "Das Argument ist gut, wir denken noch mal darüber nach."

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