Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Edathy

17.7.2014, 12:18 Uhr
Sebastian Edathy wird der Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos vorgeworfen (Archivbild).

© dpa Sebastian Edathy wird der Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos vorgeworfen (Archivbild).

Dem ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy soll wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt nach gegen den 44-Jährigen. Die Anklageschrift ging am Donnerstagvormittag an das zuständige Gericht. Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst aber keine Stellungnahme abgeben.

Die Anklage basiert auf Links zu kinderpornografischen Internetseiten, die die Ermittler in einer Sicherungskopie eines verschwundenen Laptops von Edathy gefunden hatten. Der SPD-Politiker hatte den Computer aus dem Bundestag im Februar als gestohlen gemeldet. Die Verbindungsdaten machen es den Ermittlern aber auch im Nachhinein möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.

Edathy, der die Vorwürfe bestreitet, hatte im Februar sein Bundestagsmandat niedergelegt. Kurz danach waren Wohnung und Büros Edathys in Niedersachsen und in Berlin durchsucht und Beweismaterial sichergestellt worden. Er war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotosets gekauft haben. Darauf sollen unbekleidete Kinder im Alter zwischen 9 und 14 Jahren zu sehen gewesen sein.

Aufenthaltsort unklar

Edathy wirft der Staatsanwaltschaft Hannover vor, bei den Ermittlungen seine Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Außerdem beklagt er, dass die Ermittler Details der Vorwürfe an die Öffentlichkeit gegeben und damit seinen Ruf zerstört hätten. Der genaue Aufenthaltsort des früheren Bundestagabgeordneten ist unklar, laut Medienberichten soll er sich in Südeuropa aufhalten.

Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium soll unter anderem die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den Ermittlungen gewarnt wurde.

Land- statt Amtsgericht

Das Landgericht Verden muss entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy kommen wird. Die Klage sei am Vormittag eingegangen, sagte am Donnerstag eine Sprecherin. Weitere Details zum Umfang der Anklage oder zum weiteren zeitlichen Ablauf wollte sie nicht nennen.

Aufgrund des möglichen Strafmaßes in der Anklage von maximal zwei Jahren Haft, wäre eigentlich das Amtsgericht Nienburg zuständig. Aufgrund der Bedeutung der Sache, der Prominenz Edathys und des großen öffentlichen Interesses fiel die Wahl aber auf das Landgericht.

Im Zuge der Affäre war im Februar Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich zurückgetreten. Der CSU-Politiker hatte noch als Bundesinnenminister den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. Gegen Friedrich wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats aufgenommen.

Keine Kommentare