Stadt Altdorf verbietet Facebook-Party von "Tobii Dngrs"

15.1.2016, 06:00 Uhr
Die Einladung ist zwar zwischenzeitlich aus dem Netz veschwunden, dennoch hat die Stadt Altdorf vorgesorgt.

© Der Bote Die Einladung ist zwar zwischenzeitlich aus dem Netz veschwunden, dennoch hat die Stadt Altdorf vorgesorgt.

Jetzt ist die Feier eines Altdorfers abgesagt. Die große Hausparty findet nicht statt. Deshalb ist auch die Einladung auf Facebook zwischenzeitlich verschwunden. Darauf aufmerksam wurden neben zahlreichen Facebook-Nutzern auch Altdorfer Polizeibeamte, die den Verlauf von völlig aus dem Ruder gelaufenen Facebook-Partys aus anderen Kommunen kennen. Hellhörig wurden die Beamten auch durch den Wortlaut der Einladung: „Alles ist erlaubt! Bis die Nachbarn den Strom abstellen! Wir lassen uns nicht unterkriegen und feiern weiter!“, heißt es da unter anderem.

Deshalb hat die Altdorfer Polizei sich mit dem Einlader in Verbindung gesetzt und ihn zunächst einmal darauf aufmerksam gemacht, dass er eine öffentliche Party hätte anmelden müssen.

Die Frist für die Anmeldung war versäumt. Selbst wenn er die Frist eingehalten hätte, ist zweifelhaft, ob er als privater Einlader all die Auflagen hätte erfüllen können, die im Zusammenhang mit der Einladung von mehreren Hundert Menschen hätten eingehalten werden müssen.

Diese Allgemeinverfügung ließ die Stadt Altdorf im Boten abdrucken.

Diese Allgemeinverfügung ließ die Stadt Altdorf im Boten abdrucken. © Der Bote

Nun ist die Einladung zwar zwischenzeitlich aus dem Internet verschwunden, viele Facebook-Nutzer haben sie aber bereits gelesen und geteilt. Deshalb reagiert die Stadt Altdorf mit einer Allgemeinverfügung, die für kommenden Freitag, 15 Uhr, bis zum darauf folgenden Samstag, 8 Uhr, alles Feiern in Zusammenhang mit der Facebook-Hausparty verbietet.

Alkoholverbot auf Altdorfer Straßen

Für den gesamten Stadtbereich untersagt die Verwaltung alle Vorbereitungen für diese Feier und alles, was dieser zugerechnet werden könnte. Ganz wichtig für die Altdorfer: Für denselben Zeitraum ist auch verboten, mit alkoholischen Getränken auf Altdorfer Straßen unterwegs zu sein. Verboten sei das Mitführen „alkoholischer Getränke jeglicher Art zum Zwecke des Konsums vor Ort“ heißt es wörtlich in der Verfügung der Stadt.

Die „Veranstalter“ der Hausparty könnten nun zwar auf die Idee kommen, ihren Event umzubenennen und doch noch stattfinden zu lassen, laufen dann aber Gefahr, ein hohes Bußgeld zu bezahlen. Ausdrücklich legt die städtische Verordnung nämlich fest, dass das Verbot für jede Facebook Party gilt, „die nach Art und Ausmaß geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen“.

Sybille Vohla als Leiterin des Altdorfer Ordnungsamts ist sich mit dem örtlichen Polizeichef Martin Kupka einig, dass die Nachricht über die geplante und nun geplatzte Facebook-Feier so tief wie möglich gehängt werden sollte. Über einen Pressebeitrag dafür möglicherweise Werbung zu machen, gehe gar nicht, so deren Mahnung. Geht tatsächlich nicht, deshalb noch einmal der deutliche Hinweis: Die Party findet nicht statt, wer mit Alkoholika erwischt wird, wer den Anschein erweckt, dass er irgendwelche Partyvorbereitungen trifft, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen.

Keine Kommentare