Stein will keine Baumschutzverordnung

30.1.2016, 14:00 Uhr
Stein will keine Baumschutzverordnung

© Foto: Scherer

Zum Thema Baumschutzverordnung (BSV) lag den Stadträten eine sehr ausführliche Stellungnahme der Verwaltung vor, die auf drei Seiten detailliert beschrieb, weshalb eine solche Verordnung komplett überflüssig sei.

Grundsätzlich gilt: Mit der BSV können nur Bäume im Innenbereich geschützt werden. Für Grün am Stadtrand ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zuständig. Der SPD-Forderung nach der Schutzvorschrift hatten sich einzelne Bürger, Bund Naturschutz und Grüne angeschlossen, die unter anderem mit einer Unterschriftensammlung die Sache voranbringen wollten. Vor Sitzungsbeginn überreichte stellvertretend für die Gruppe Helga Engels die Petition, die 325 Unterstützer aus der Stadt gefunden hatte.

Als Initiatorin des Antrags machte Hannelore Pfetzing-Scheitinger (SPD) nochmals deutlich, weshalb eine solche Verordnung für sie eine „Herzensangelegenheit“ sei: „Wir wollen einen bewussteren und vorsichtigeren Umgang mit alten Bäumen.“ Zugleich machte sie ihrem Ärger über die Art und Weise der Verwaltungsvorlage Luft. „Nicht gerade objektiv“, kommentierte sie, es werde geradezu ein „Horrorszenario“ aufgezeigt, falls eine Baumschutzverordnung verabschiedet werde.

So war in der Reaktion der Verwaltung die Vermutung geäußert worden, dass eine BSV das Gegenteil bewirken könne. Festgelegt werden müsste darin nämlich ein bestimmter Stammumfang, ab dem ein Baum geschützt ist. So mancher Bürger könne angesichts der Verordnung noch schnell zur Säge greifen, bevor der Umfang erreicht ist.

Bisher gute Praxis

Außerdem verwies die Verwaltung auf die bisherige gute Praxis einvernehmlicher Lösungen mit den Bürgern. So berate jetzt schon das städtische Gartenamt in Zweifelsfragen. Angesichts einer BSV komme auf die kommunalen Gärtner ein erheblicher Aufwand zu, der mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten sei. Des weiteren fiel das Argument, dass es in den Bebauungsplänen bereits Festlegungen für Grün gebe.

Zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass die Städte Oberasbach und Langenzenn ihre Verordnungen wieder aufgehoben haben, da sie sich nicht als praktikabel erwiesen. Pfetzing-Scheitinger nannte allerdings das Gegenbeispiel Zirndorf, wo man sehr gut damit zurechtkomme.

Dietmar Oeder (Grüne) bedauerte, dass es in der Diskussion nicht um den Inhalt einer solchen Verordnung gehe. Sie müsse den Fokus auf die Beratung richten und nicht auf das Gängeln der Bürger, außerdem die Verpflichtung zu einer Ersatzpflanzung erhalten.

Gabriele Stanin (FW) meinte unterstützend, es gebe nicht so viele große Bäume in der Stadt. Die wenigen sollten auf jeden Fall gut geschützt werden, um den Charakter der Stadt im Grünen zu erhalten.

In der Ablehnung einer BSV waren sich CSU- und SBG-Fraktion einig, und auch FDP-Stadträtin Agnes Meier positionierte sich dagegen. „Je weniger Vorschriften, desto besser“, meinte sie. Was sie vermisste, waren die Pro-Argumente der antragstellenden SPD.

Norbert Stark (CSU) zeige sich überzeugt, dass nahezu alle Steiner Bürger verantwortungsbewusst mit ihren Bäumen umgehen. Klaus Schellberg (CSU) hatte recherchiert, dass in Kommunen mit BSV auch nach der Beratung in 75 bis 90 Prozent der Fälle die Erlaubnis zum Abholzen erteilt wird.

Gegen neue Paragrafen sprach sich Lothar Kirsch (SBG) aus. Er erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren kein Fall eines skrupellosen Baumfrevels in Stein bekannt geworden sei. Sein Fraktionskollege Klaus Lösel warnte davor, dass es sich mancher zweimal überlege, ob er überhaupt einen Baum pflanze, wenn er später Einschränkungen zu befürchten habe.

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