Steiner Neuwerk: Axt und Säge ganz legal angesetzt

30.1.2016, 09:00 Uhr
Steiner Neuwerk: Axt und Säge ganz legal angesetzt

© Foto: Thomas Scherer

Waren auf dem Areal, das der Steinerin Jutta Heller gehört, die Eingriffe in die Natur rechtlich abgesegnet? Das fragten Bund Naturschutz (BN) und der Steiner Manfred Keil. Sie baten die Regierung von Mittelfranken um rechtsaufsichtliche Prüfung des Vorgehens der Unteren Naturschutzbehörde, die beim Landratsamt angesiedelt ist.

Schon im vergangenen Herbst hatte Andreas Leßmann, Chef des Unteren Naturschutzes, in einem Schreiben an den BN ausführlich erläutert, dass die Fällarbeiten aus ökologischer Sicht eine Verbesserung für das geschützte Landschaftsareal bedeuten, so werde im Totholz Lebensraum für Insekten geschaffen. Auch die Grundstückseigentümerin erläutert auf einer Schautafel am Gelände ausführlich, wie die Natur durch die von ihr veranlassten Eingriffe bereichert wird.

Was die Kritiker aber irritierte: Für das Handeln, dem angeblich ein Landschaftsgestaltungsplan zugrunde liegen soll, gab es keine schriftliche Genehmigung. Andreas Leßmann sagt, er habe die Rodungserlaubnis und die Zustimmung zum Einkerben von einigen Bäumen, die dadurch langsam absterben und zu Totholz werden, mündlich erteilt.

Ein Kennzeichen eines Verwaltungsaktes, und ein solcher ist eine Genehmigung einer Behörde, ist allerdings, dass er schriftlich zu erfolgen hat. Doch auch hiervon gibt es Ausnahmen, und damit ist die Regierung von Mittelfranken bei der „Legalausnahme“. Sie ist beispielsweise für Gefahrenlagen gedacht, wenn Bäume umzustürzen drohen und Spaziergänger oder Gebäude gefährden könnten. Dann darf, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, auch eine mündliche Genehmigung erteilt werden. Von einer Landschaftsverbesserung ist im Schreiben der Regierung von Mittelfranken nicht die Rede.

Es findet sich jedoch der Satz in dem Brief: „Das Vorgehen des Landratsamtes Fürth in dieser Angelegenheit wird auch von Seiten der Regierung von Mittelfranken durchaus kritisch gesehen.“

Für Arno Pfeifenberger vom Steiner BN ist das jedoch bedeutungslos. Auch erneute Fällarbeiten, die erst vor wenigen Tagen zu beobachten waren, sind damit genehmigt. „Da schriftlich nichts vorliegt, kann man sich jetzt immer auf die mündliche Genehmigung berufen. Für mich heißt das ganz klar, weder Unterer Naturschutz noch Regierung sind gewillt, irgendetwas zu tun.“ Manfred Keil zieht das Fazit: „Legalausnahme und Verkehrssicherungspflicht sind nur nachträglich vorgeschoben.“

Der Baustopp für das Anwesen am Neuwerk 4 ist nach wie vor nicht aufgehoben.

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