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Teure Klicks: Das Internet als Kostenfalle

Richter, Anwälte und Vertreterin der Verbraucherzentrale diskutierten über Abo-Fallen und Tricks im Internet - 25.11. 22:00 Uhr

Nürnberg/Fürth  - Software, Mitfahrgelegenheiten und Wegbeschreibungen - im Netz gibt es alles. Leider nur angeblich gratis. Hinter den Angeboten verbergen sich Kostenfallen. Die Abzocke sorgt seit Jahren für Ärger, dennoch zieht kaum ein Verbraucher vor Gericht. Warum dies so ist, diskutierten der Bayerische Richterverein und der Anwaltverein Nürnberg-Fürth.


Ein Mausklick genügt — und für Internet-Nutzer wird’s teuer. Besonders unaufmerksam muss man nicht sein, um in einer Abo-Falle zu landen.
Ein Mausklick genügt — und für Internet-Nutzer wird’s teuer. Besonders unaufmerksam muss man nicht sein, um in einer Abo-Falle zu landen.
Foto: colourbox.com
Ein Mausklick genügt — und für Internet-Nutzer wird’s teuer. Besonders unaufmerksam muss man nicht sein, um in einer Abo-Falle zu landen.
Ein Mausklick genügt — und für Internet-Nutzer wird’s teuer. Besonders unaufmerksam muss man nicht sein, um in einer Abo-Falle zu landen.
Foto: colourbox.com


Kaum ein Feld, dessen Erträge so wachsen wie das der „Nutzlos-Branche“: Noch im Jahr 2008, so Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern, hatten es die Verbraucherschützer mit 9000 Leuten zu tun, die sich reingelegt fühlten, weil ihnen im Internet ein Abonnement untergeschoben wurde. Ein Jahr später, 2009, überschwemmten bereits 10000 Anfragen die Verbraucherzentrale, und in diesem Jahr hörten Halm und ihre Kollegen bei der 10000er-Marke auf zu zählen. Das Massenphänomen hat inzwischen die Arbeitsbelastung gesprengt.

Walter Groß, Zivilrichter und Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins, erreichte jüngst eine Rechnung für Software, die er nie bestellt hat. Er ignorierte erst den Brief, dann die Mahnung. Schließlich bekam er ein offizielles Schreiben von einem Rechtsanwalt. Endlich widersprach der Richter. Schriftlich. Erfolgreich.

Kosten raffiniert versteckt

Groß bereichert seinen Vortrag mit einer Vorführung: Er klickt auf die Internet-Seite einer Firma, die Mitfahrgelegenheiten anbietet – und zeigt, dass deren Auftritt so konstruiert ist, dass Internet-Nutzer nicht unaufmerksam sein müssen, um den Preis im Text zu überlesen. Die Kosten sind raffiniert versteckt, der Nutzer sieht sie nur, wenn er weiß, dass er sie suchen muss. Acht Euro, plus Mehrwertsteuer, so ist zu erfahren, kostet die Dienstleistung monatlich, abgeschlossen wird der Vertrag für die Dauer von zwei Jahren. Dabei suchte Walter Groß nur nach einer einmaligen Mitfahrgelegenheit.

Das Beispiel ist typisch: Die angemahnten Beträge für nie bestellte oder untergejubelte Leistungen bewegen sich unter 100 Euro. Keine Summen also, die viele Leute motivieren kann, einen lästigen Rechtsstreit durchzufechten. Und ein Betrag, der bei den meisten Rechtsschutzversicherungen an der Grenze zur Selbstbeteiligung liegt.

Experten sind uneinig

Doch verlassen die Abo-Fallen nicht den rechtlichen Boden? Im Grunde ist die Gesetzeslage eindeutig: Sind sich zwei Parteien über Preis und Inhalt einer Leistung einig, kann ein Vertrag zustande kommen.

Ist dies auch bei versteckten Kosten der Fall? Die Preise werden schließlich nicht klar angezeigt. Täuschung, Betrug und Nötigung, murmeln einige der Juristen im Publikum. Doch nicht einmal die Experten sind sich einig in ihrer Einschätzung. Und noch gibt es nur wenig Urteile, höchstrichterliche Rechtsprechung schon gar nicht.

Denn viele Verbraucher sind ebenso verunsichert wie ärgerlich – sie lassen sich von juristisch formulierten Abmahnungen blenden und überweisen zähneknirschend. Doch damit stützen die Verbraucher selbst das Geschäft der „Nutzlos-Branche“. Verbraucherschützerin Halm rechnet vor: Zahlen nur 15 Prozent Hunderttausender überrumpelter Internet-Nutzer 100 Euro, erreicht das Geschäft rasch den Milliardenbereich.

Dubios verdiente Gewinne

Und die Geschäftsleute scheffeln nicht einmal im Verborgenen ihre dubios verdienten Gewinne: So berichtet Oberstaatsanwalt Robert Heusinger, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein schon vor Jahren ermittelte. Deren zig Internet-Seiten, wettert etwa Anwalt Boris Segmüller, riechen förmlich nach Betrug.

Neu im Geschäft sind die Schmidtleins nicht: Andreas Schmidtlein verdiente früher mit sogenannten „Dialern“. Diese Programme konnten zwischen Computer und teuren 0900-Leitungen eine Verbindung aufbauen. Ende 2003 schob der Gesetzgeber Dialer-Anbietern einen Riegel vor – seither schießen andere Methoden wie Pilze aus dem Boden.

Um ausstehende Forderungen von Geschäftsleuten wie den Schmidtleins einzutreiben, werden zwei deutsche Anwälte tätig. Seit Jahren drangsalieren sie Verbraucher mit Mahnungen, legen vorgefertigte Klageschriften bei, drohen mit der Schufa.

Kaum Strafanzeigen

Wie geht das? Ein Rechtsanwalt ist Organ der Rechtspflege – warum wird gegen die beiden bundesweit bekannten Anwälte nicht standesrechtlich oder juristisch vorgegangen? Um die Rechtsanwaltskammern auf den Plan zu rufen, müssen strafrechtliche Verurteilungen vorliegen. Und hier beißt sich die Katze erneut in den Schwanz: Diese gibt es nicht, weil kaum ein Verbraucher Strafanzeige erstattet.

Nun verspricht ein „Button“ Schutz: Was Verbraucherschützer seit Jahren fordern, liegt jetzt als Gesetzentwurf vor. Per Button sollen versteckte Kosten sichtbar gemacht werden. Vor Abschluss eines Vertrages sieht der Verbraucher, dass das Angebot kostet. Kosten, die er per Klick auf diesen Button bestätigen muss.

Bis es so weit ist, raten die Juristen dazu, dubiose Rechnungen von Internet-Abzockern nicht einfach wegzuwerfen. Verbraucher sollten rechtlichen Rat einholen und sich schriftlich wehren, bevor die Fristen zur Anfechtung und zum Widerspruch enden.

Die Verbraucherzentralen halten in ihren Beratungsstellen, aber auch online Musterbriefe bereit.

www.verbraucherzentrale-bayern.de
  





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