Wenn's brennt und keiner löschen darf

18.4.2012, 10:18 Uhr
Wenn's brennt und keiner löschen darf

© J. Ruppert

Die Richtlinie könnte in Zukunft vorschreiben, dass ehrenamtliche Arbeit auf die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden angerechnet werden muss. Wer einen 40-Stunden-Job hat und womöglich auch noch Überstunden macht, könnte in Zukunft bei Noteinsätzen als wichtiger Helfer fehlen, weil er schon zu viel Arbeitsstunden geleistet hat. Das ehrenamtliche Engagement wäre mit der neuen Arbeitszeitrichtlinie bedroht, findet Hersbrucks Feuerwehr-Kommandant Uwe Holzinger. „Dass ein Feuerwehrmann während eines Einsatzes das Strahlrohr oder die Rettungsschere aus der Hand legen muss, ist nicht im Sinne des Mitmenschen, der seine Hilfe braucht“, sagt er. Arbeitsschutz sei grundsätzlich wichtig und gut, auch die psychische Belastung durch die Arbeit bei der Feuerwehr sei nicht zu unterschätzen. „Trotzdem wäre so ein Beschluss in der Praxis nicht handhabbar“, betont Holzinger.

Allein Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen nehmen einen Großteil der ehrenamtlichen Arbeitszeit ein. „Rein rechnerisch dürften wir dann bei einem Notfall wohl gar nicht mehr ausrücken“, sagt der Kommandant. Im vergangenen Jahr hatte die Feuerwehr Hersbruck etwa 155 Einsätze. Zusammen mit den umliegenden Feuerwehren in Altensittenbach, Ellenbach und Großviehberg war sie fast jeden zweiten Tag unterwegs. Holzinger plädiert dafür, bei der alten Ordnung zu bleiben, er findet die momentane gesetzliche Regelung ausreichend. Demnach dürfen Arbeitnehmern durch den Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. So können sie zum Beispiel nach einem nächtlichen Einsatz ihre Nachtruhe nachholen. Der Dienstausfall im Job wird dann unter Umständen von der Stadt getragen. Mit Anwesenheitslisten wird die Einsatzzeit erfasst.

„Was wir brauchen, sind verständnisvolle Arbeitgeber“, erklärt er. „Wenn sich ein Arbeitnehmer erst überlegen muss, wo er seine Zeit investiert, wird das Ehrenamt mit Sicherheit an letzter Stelle stehen.“ Wie er bei der möglichen neuen Regelung die Zeiten kontrollieren soll, ist ihm rätselhaft. „Ich kann überspitzt gesagt ja nicht jeden fragen, wie viele Stunden er heute schon gearbeitet hat“, meint Holzinger.

Neben der Freiwilligen Feuerwehr wären auch Kirchen, Vereine und sämtliche Einrichtungen, die auf ehrenamtliche Helfer angewiesen sind, von der Änderung der Arbeitszeitrichtlinie durch die EU-Kommission betroffen. Noch haben die Vertreter der EU-Kommission nichts entschieden, auch eine Sonderregelung für ehrenamtlich Tätige ist denkbar. Holzinger hofft auch auf den Landes-Feuerwehr-Verband, der sich für den Schutz des Ehrenamtes einsetzt. Er selbst wäre als Kommandant mit hohem Arbeitspensum besonders von der neuen Regelung betroffen.

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