Arbeitgeber muss künftig auf ausstehenden Urlaub hinweisen

19.2.2019, 15:03 Uhr
Urlaub künftig als integraler Bestandteil des deutschen Rechts.

© arifoto UG, dpa Urlaub künftig als integraler Bestandteil des deutschen Rechts.

Das hat das BAG in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten "klar und rechtzeitig" auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel sagte.

Wann ein Hinweis rechtzeitig kommt - dazu trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung. "Dieser Punkt wird die Rechtssprechung in Zukunft sicher noch beschäftigen", sagte Oliver Klose, Sprecher beim Bundesarbeitsgericht nach der Urteilsverkündung.

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