Arbeitgeber muss künftig auf ausstehenden Urlaub hinweisen
19.2.2019, 15:03 UhrDas hat das BAG in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten "klar und rechtzeitig" auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel sagte.
Wann ein Hinweis rechtzeitig kommt - dazu trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung. "Dieser Punkt wird die Rechtssprechung in Zukunft sicher noch beschäftigen", sagte Oliver Klose, Sprecher beim Bundesarbeitsgericht nach der Urteilsverkündung.
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